Mehr Perspektive durch TV-V

Wirtschaftsbetrieb Mainz: Verhandlungen abgeschlossen!

Am 6. Mai 2013 hat sich der dbb beamtenbund und tarifunion bei den Tarifverhandlungen mit dem Wirtschaftsbetrieb Mainz und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz auf Übergangsregelungen zur Überleitung aus dem TVöD in den TV-V geeinigt.

Obwohl eine Regelung mit Anwendung der pauschalen Erhöhung des Entgelts seitens des Arbeitgebers konsequent verneint worden ist, haben wir dennoch eine für alle Beteiligten mehr als zufriedenstellende Lösung erreichen können.

Grundsätzlich wird jeder Beschäftigte durch die Bildung eines Vergleichsentgeltes am 1. Oktober 2013 in den TV-V übergleitet. Alle zukünftigen Stufenaufstiege richten sich dann nach den Regelungen des TV-V. Auch wird Niemand durch die Überleitung schlechter gestellt. Die Anwendung des TV-V wird von uns ausdrücklich begrüßt.

Über die Auswirkungen im Einzelnen werden die Gewerkschaften und Arbeitgeber informieren.

 

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