Tarifeinheitsgesetz: Bundestag muss Verfassungsbruch verhindern

„Letztendlich ist der Bundestag Gesetzgeber und Hüter der Verfassung“, erklärte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 3. März 2015, zwei Tage vor der ersten Lesung zum Zwangs-Tarifeinheitsgesetz im Parlament, vor der Bundespressekonferenz in Berlin. „Die von der Koalition geplante gesetzliche Einschränkung der Koalitionsfreiheit ist nach Ansicht der übergroßen Mehrheit der Verfassungsexperten ein eindeutiger Verstoß gegen die in Artikel 9 des Grundgesetzes geschützte Koalitionsfreiheit.“

Der dbb Chef erinnerte die Abgeordneten von SPD und CDU/CSU daran, dass die Grundgesetztreue wichtiger sei als die Koalitionsdisziplin. Dauderstädt: „Das mag pathetisch klingen, ist aber sehr ernst gemeint. Die Bundesregierung entzieht den kleineren Gewerkschaften die Existenzgrundlage, wenn sie ihnen die Möglichkeit nimmt, für die eigenen Mitglieder Tarifverträge abzuschließen.“

Das Video zur Pressekonferenz

Am selben Tag stellte das Bündnis für Koalitionsfreiheit, dem neben dem dbb beamtenbund und tarifunion auch der Marburger Bund, der Deutsche Journalisten-Verband und die Vereinigung Cockpit angehören, der Öffentlichkeit eine gemeinsame Resolution „Nein zum Grundrechtsbruch! Nein zum Tarifeinheitsgesetz!“ vor. Darin heißt es unter anderem: „Wir lehnen es ab, dass gewerkschaftliche Freiheitsrechte aller Arbeitnehmer in diesem Land per Gesetz eingeschränkt werden sollen. Die Bundesregierung darf entsprechende Warnungen von renommierten juristischen Sachverständigen, Wirtschaftswissenschaftlern, Politikern und Gewerkschaftern nicht länger ignorieren.“ Und weiter: „Wer die Axt an die Koalitionsfreiheit legt, muss sich fragen lassen, welche freiheitlichen Grundrechte er als nächste einschränken will.“ Niemand dürfe durch den Eingriff der Politik dem Tarifdiktat einer fremden Gewerkschaft unterworfen werden. „Wir fordern daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, keinen Grundrechtsbruch zuzulassen und den Regierungsentwurf des Tarifeinheitsgesetzes zurückzuweisen“, so die in dem Bündnis zusammengeschlossenen Verbände.

Auch in einem Interview mit der „Nordwest-Zeitung“ (Ausgabe vom 3. März 2015) machte Dauderstädt noch einmal klar, dass der dbb einen gesetzlichen Zwang zur Tarifeinheit nicht akzeptieren werde: „Das Gesetz ist ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit. Wenn im Streitfall nur der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Organisation zur Anwendung kommen darf, sind wir auf dem Weg zur Einheitsgewerkschaft. Das hatten wir während des Nationalsozialismus und in der DDR schon mal. Die Väter unseres Grundgesetzes haben bewusst einen ganz hohen Rang für Artikel 9 vorgegeben. Wenn der Bundestag dieses Gesetz wirklich verabschiedet, werden wir einen Tag nach Inkrafttreten Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einlegen.“

 

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