TV-L und TVÜ-Länder für das Land Berlin

Der lange Weg Berlins zurück in den TV-L ist abgeschlossen: Mit dem Angleichungs-TV gilt seit dem 1. November 2010 für die Arbeitnehmer und Arbeitsnehmerinnen des Landes Berlin ein modernes Tarifrecht. Dieser Tarifvertrag stellt sicher, dass die Tarifbeschäftigten des Landes Berlin bis spätestens Ende 2017 an die Einkommensentwicklung ihrer Kollegen und Kolleginnen in den übrigen Bundesländern herangeführt werden.

Der Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G) und der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) werden nun auch in Berlin abgelöst durch den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). In vielen Verhandlungsrunden hat die dbb tarifunion einen guten, aber auch sehr komplexen Kompromiss vereinbaren können. Begleitend zu den Änderungen hat die dbb tarifunion ein tacheles spezial Heft aufgelegt, in dem die wichtigsten Neuerungen erklärt werden und die Tariftexte auszugsweise abgedruckt sind.

 

zurück