Rechtsschutz

Der dbb führt berufsbezogenen Rechtsschutz durch

Der dbb führt berufsbezogenen Rechtsschutz im Auftrag seiner Mitgliedsorganisationen für deren Einzelmitglied durch.

Rechtsschutz kann generell nur über Ihre Fachgewerkschaft beantragt werden und nicht direkt über den dbb oder die dbb Dienstleistungszentren.

Was ist Rechtsschutz?

Rechtsschutz auf Grundlage der dbb Rahmenrechtschutzordnung (RRSO) gliedert sich in Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz.

Beratungsrechtsschutz bedeutet, dass das zuständige dbb Dienstleistungszentrum mündliche oder schriftliche Auskünfte oder rechtliche Kurzeinschätzungen abgibt.

Verfahrensrechtsschutz bedeutet die Vertretung in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren durch das zuständige dbb Dienstleistungszentrum.

Wer erhält gewerkschaftlichen Rechtsschutz und wie weit geht dieser Rechtsschutz?

Der dbb bietet den Einzelmitgliedern seiner Mitgliedsorganisationen exklusiv und kostenlos berufsbezogenen Rechtsschutz an. Die Rechtsschutzgewährung selbst erfolgt über den zuständigen Landesbund oder die Fachgewerkschaft. Die Rechtsschutzdurchführung wird über die zuständigen Dienstleistungszentren bewirkt.

Der Rechtsschutz umfasst Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleistungssektor stehen. Darunter fallen auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates, einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung, als Frauenbeauftragte oder als Vertrauensfrau/-mann für Schwerbehinderte.

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen.

Er umfasst auch Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit diese unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstrecht haben, wie z. B. Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung oder Fragen im Zusammenhang mit Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Arbeitsstätte und ähnliches mehr.

In Straf-, Disziplinar- und Ordnungswidrigkeitsverfahren kann die Rechtsschutz gewährende Stelle im Ausnahmefall Rechtsschutz gewähren. Eine Rechtsschutzdurchführung über die dbb Dienstleistungszentren erfolgt hinsichtlich der straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Sachverhalte nur insoweit, als ein unmittelbarer Berufs- und Tätigkeitsbezug gegeben ist.

Die Rechtsschutzdurchführung in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten ist stets möglich, da ein Disziplinarverfahren immer einen unmittelbaren dienstlichen Bezug hat.

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz, wie er vom dbb für die Einzelmitglieder seiner Mitgliedsorganisationen angeboten wird, ist eine freiwillige satzungsmäßige Leistung des dbb. Einen Anspruch hierauf gibt es nicht. Die Rechtsschutzdurchführung wird versagt, wenn dem Rechtsschutzanliegen hinreichende Erfolgsaussichten fehlen oder dem Rechtsschutzanliegen gewerkschaftspolitischen Bestrebungen entgegen stehen.

Wer übernimmt die Kosten?

Der Rechtsschutz durch den dbb ist für Sie als Einzelmitglied kostenlos, wenn nicht die Rechtsschutzordnungen oder -Richtlinien der Rechtsschutz gewährenden Stellen etwas anderes bestimmen.

Der dbb übernimmt grundsätzlich die notwendigen Kosten und Kostenvorschüsse für die Führung des Verfahrens. Zu den notwendigen Kosten gehören ggf. auch die gesetzlichen Gebühren des gegnerischen Rechtsanwalts.

Für den Fall, dass die dbb Dienstleistungszentren aus prozessualen Gründen gehindert sind, das Verfahren selbst zu führen, beauftragt der dbb einen externen Rechtsanwalt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der dbb.

Die Sachverständigenkosten werden vom dbb übernommen, wenn sie auf einen gerichtlichen Beweisbeschluss oder auf eine gerichtliche Beweisanordnung zurückzuführen sind.

Gutachterkosten nach § 109 SGG werden vom dbb dann getragen, wenn sie erforderlich sind. Erforderlich in diesem Sinne sind sie, wenn es zum Sachverhalt widersprüchliche fachärztliche Einschätzungen gibt oder sonstige medizinisch begründete Zweifel an den Gutachten nachvollziehbar belegt werden können.

Sollte ein rechtskräftiges Urteil zu Gunsten des Einzelmitglieds in vollstreckbarer Fassung vorliegen, so übernimmt der dbb im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtsschutz den Vollstreckungsversuch hierzu. Schlägt dieser fehl, wird dem Anspruchsinhaber der Vollstreckungstitel (rechtskräftiges Urteil nebst Vollstreckungsklausel) im Original übermittelt. Hierdurch wird der Anspruchsinhaber in die Lage versetzt, insgesamt bis max. 30 Jahren aus dem so erstrittenen Urteil gegen den Schuldner vorzugehen.

Was muss ich tun, um Rechtsschutz zu erhalten?

Der dbb Rechtsschutz in dem umschriebenen Umfang setzt einen vorherigen Rechtsschutzantrag voraus. Wenden Sie sich bitte direkt an ihre zuständige Fachgewerkschaft und beantragen dort die Gewährung von Rechtsschutz. Ihre Mitgliedsgewerkschaft vermittelt ihnen den Kontakt zum jeweils zuständigen Dienstleistungszentrum.

Von Ihrer Mitgliedsgewerkschaft erhalten Sie einen Rechtsschutzantrag, den Sie mit Ihren persönlichen Daten – Status, Erreichbarkeit, etc. – versehen.

Bitte geben Sie Ihrer Mitgliedsgewerkschaft eine hinreichende schriftliche Stellungnahme ihres Rechtsschutzbegehrens.

Ein Musterexemplar dieses Antrags sehen Sie hier.

Der dbb hat für die rechtsschutzgewährenden Mitgliedsgewerkschaften und Landesbünde, aber auch für die betroffenen Mitglieder, eine Arbeitshilfe (Checkliste) erstellt.

Diese Checkliste finden Sie hier.

Gleichzeitig sollten Sie sämtliche Schriftstücke, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbegehren stehen – etwa Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Ausgangs- und Widerspruchsbescheide, Beurteilungen, Vorkorrespondenz etc. – in Kopie übermitteln. Das so gesammelte Material wird seitens der Mitgliedsgewerkschaft entweder direkt oder – wenn eine Mitwirkung des Landesbundes erforderlich ist – über den Landesbund an das zuständige Dienstleistungszentrum weiter gereicht. Hier erfolgt die weitere rechtliche Bearbeitung.

Wie arbeiten die dbb Dienstleistungszentren?

Nach dem Eingang der Rechtsschutzunterlagen nimmt das Dienstleistungszentrum Kontakt mit Ihnen auf. In der Regel erfolgt eine Eingangsbestätigung und fehlende Unterlagen werden angefordert. Dann beginnt die mündliche oder schriftliche Beratung. Sofern der Rechtsschutzfall in einen Verfahrensrechtsschutz mündet, werden die einzelnen Verfahrensabschnitte mit Ihnen abgestimmt. Von sämtlichen Schriftstücken in Ihrer Angelegenheit erhalten Sie Kopien für Ihre Unterlagen, sodass Sie jederzeit über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert sind.

Die hier dargestellten Hinweise zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz können nur einen groben Überblick über Art, Inhalt und Umfang der Rechtsschutzdurchführung durch die dbb Dienstleistungszentren geben. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Zusammenspiel der dbb-Satzung und der dbb Rahmenrechtschutzordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Wie erreiche ich die dbb Dienstleistungszentren?

Öffnungszeiten:

Die Dienstleistungszentren sind von Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr und am Freitag von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr erreichbar.

Kontakt:

dbb Dienstleistungszentrum Nord

zuständig für: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

Stadthausbrücke 7, 3. OG
20355 Hamburg
Tel.: 040/369762-10
Fax: 040/36976211
E-Mail: dlznord@dbb.de

dbb Dienstleistungszentrum Ost

zuständig für: Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen

Axel-Springer-Straße 54a, 6.OG
10117 Berlin
Tel.: 030/203790
Fax: 030/20379111
E-Mail: dlzost@dbb.de

dbb Dienstleistungszentrum Süd

zuständig für: Bayern

Rathenauplatz 2
90489 Nürnberg
PF: 21 02 42
90120 Nürnberg
Tel.: 0911/5865760
Fax: 0911/5865789
E-Mail: dlz_sued@dbb.de

dbb Dienstleistungszentrum Süd-West

zuständig für: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland

Kaiserring 14-16
68161 Mannheim
Tel.: 0621/126210
Fax: 0621/1262129
E-Mail: dlzsw@dbb.de

dbb Dienstleistungszentrum West

zuständig für: Hessen, Nordrhein-Westfalen

Dreizehnmorgenweg 36
53175 Bonn
Tel.: 0228/30845-0
Fax: 0228/30845-290
E-Mail: dlzwest@dbb.de

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