Rheinland-Pfalz Alimentation: Prinzip der haushaltsnahen Geltendmachung beachten

Sofern Bezüge-Empfängerinnen und -Empfänger des Landes- und Kommunaldienstes in ihrem individuellen Fall trotz der zwischenzeitlichen Besoldungsrechtsentwicklung auf Landesebene der Auffassung sein sollten, dass ihnen mehr als der gesetzlich festgeschriebene Anspruch zusteht, so ist im Einzelfall das beamtenrechtliche Prinzip der haushaltsnahen Geltendmachung zu beachten. Darauf hat die Landesleitung des dbb rheinland-pfalz am 6. Dezember 2022 allgemein hingewiesen.

Haushaltsnahe Geltendmachung bedeute, dass entsprechende Rechte gegenüber dem Dienstherrn noch im jeweils laufenden Haushaltsjahr geltend zu machen sind. Berufe sich der Antragsteller/Widerspruchsführer also auf den Verfassungsgrundsatz amtsangemessener Alimentation hinsichtlich seiner Bezüge im laufenden Jahr, so sollte er bis Jahresende eigenständig tätig werden. Eine Gewährung gewerkschaftlichen Rechtsschutzes erfolge dabei – wie schon bisher – nicht.

 

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