Heesen: Vertrauensbruch der Bundesregierung demotiviert Beschäftigte
Anhörung zum Besoldungsanpassungsgesetz
Im Rahmen einer Anhörung vor dem Innenausschuss des deutschen Bundestages zum Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz hat dbb Chef Peter Heesen am 27. September 2010 in Berlin die geplante Verschiebung bereits zugesagter Einkommensanpassungen auf das Jahr 2015 erneut scharf kritisiert. Heesen wandte sich vor allem gegen einen Änderungsantrag von CDU/CSU und FDP, der unter anderem vorsieht, das Wiederaufleben der restlichen Sonderzahlung auf den 1. Januar 2015 zu verschieben. „Das würde für die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie Soldatinnen und Soldaten im Jahr 2011 so gut wie keinen Einkommensanstieg bedeuten, weil sie ihn durch die Verschiebung des Einbaus der restlichen Sonderzahlung selbst finanzieren“, so Heesen.
Gleiches gelte auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die aufgrund der Weitergeltung des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 ohnehin nur eine verminderte Erhöhung ihrer Versorgungsbezüge erhielten und darüber hinaus von der Gewährung der Einmalzahlung ausgenommen seien. „Damit wird der Anspruch auf Teilhabe an der finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung ins Gegenteil verkehrt. Vielmehr rechtfertigt der wirtschaftliche Aufschwung nach der Krise die uneingeschränkte Übernahme des Tarifabschlusses vom Januar 2010 auf die Beamten“, so Heesen weiter.
Der dbb Chef verwies in seiner Stellungnahme zudem darauf, dass eine Verschiebung auch im Widerspruch zum erst im Juli 2009 in Kraft getretenen Dienstrechtsneuordnungsgesetz stünde, das neben der Neustrukturierung der Besoldungstabelle auch den Einbau der ehemaligen Sonderzahlung in das Grundgehalt beinhaltete. „Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz erfüllte das damalige Versprechen der Bundesregierung, das sogenannte Weihnachtsgeld aufgrund der wirtschaftlich schwierigen Situation befristet bis 2010 abzusenken. Dass mit dieser Zusage jetzt gebrochen werden soll, führt nicht nur das im Dienstrechtsneuordnungsgesetz ausdrücklich genannte Ziel der Leistungsanerkennung ad absurdum. Ein erneuter einseitiger Zugriff durch den Gesetzgeber zu Lasten der Bundesbeamten stellt einen doppelten Wortbruch dar und beschädigt das Vertrauen auf die Gegenseitigkeit des Dienst- und Treueverhältnisses sehr. Das nun doch zunächst nochmal bis 2015 verschoben und nicht – wie ursprünglich geplant - gleich ganz gestrichen werden soll, nutzt dabei wenig. Der Vertrauensbruch ist begangen und die Demotivation der eigenen Beschäftigten beschleunigt“, betonte Heesen.
Zum Hintergrund:
Mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie Soldatinnen und Soldaten entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes in den Jahren 2010 und 2011 dreistufig angepasst werden: Zum 1. Januar 2010 um 1,2 Prozent, zum 1. Januar 2011 um 0,6 Prozent und zum 1. August 2011 um 0,3 Prozent vor und enthält eine Einmalzahlung von 240 Euro zum 1. Januar 2011.