Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) Anhörung zum Kraftfahrzeugsteuer-Änderungsgesetz

Bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages am 14. September 2020 zum 7. Kraftfahrzeugsteuer-Änderungsgesetz hat der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel als geladener Sachverständiger die Interessen der betroffenen Zöllnerinnen und Zöllner vertreten.

Im Wesentlichen forderte Liebel die erforderlichen Planstellen von 2.550 Arbeitskräften zur aufgabengerechten Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer. Zudem begrüßt die BDZ, dass die Regelungen über die aufwändigen Fahrzeugvorführungen von leichten Nutzfahrzeugen mit bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht entfallen. Aufgrund der Tatsache, dass 52 Millionen zugelassene Fahrzeuge der Besteuerung unterliegen, bedarf es einen hohen Automatisierungsgrad bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer. Die BDZ wird sich für die Anerkennung eines entsprechenden Erfüllungsaufwands für den Zoll sowie dem IT-Zentrum des Bundes (ITZBund) einsetzen.

 

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