Arbeitsgruppensitzung zum Wiedereintritt Berlins in die TdL
Nach dem Sondierungsgespräch auf politischer Ebene zwischen dbb tarifunion und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zum Wiedereintritt des Landes Berlin in die TdL hat sich am 13. September 2012 die Arbeitsgruppe von Gewerkschaftsvertretern und Arbeitgeberseite getroffen. Hierin wurden die tarifvertragliche Umsetzung des Wiedereintritts besprochen und Dissenspunkte herausgearbeitet. In wesentlichen Teilen war man sich jedoch einig.
Die dbb tarifunion ist mit der TdL einig, dass es keine Nachteile für die Beschäftigten Berlins geben wird. Die wenigen Knackpunkte betreffen deshalb auch nicht die im Angleichungs-TV Berlin festgelegten Angleichungsschritte an das Entgelt-Niveau des TV-L – hier besteht weiterhin Einigkeit, dass diese weitergelten werden. Probleme machen z. B. das zukünftige Tarifrecht bei der Kultusministerkonferenz der Länder, aber auch Fristen für noch mögliche Bewährungsaufstiege nach altem BAT-Recht. Grundsätzlich wird weiterhin der Wiedereintritt Berlins zum 1. Januar 2013 angestrebt.
Die Tarifverhandlungen werden zeitnah auf politischer Ebene fortgesetzt.
Das Land Berlin ist im Jahr 1994 aus der TdL ausgeschlossen worden, weil es per gesetzlicher Regelung die Einkommen der Beschäftigten im Ostteil der Stadt an das Niveau der Westbeschäftigten angeglichen hat. Mittlerweile ist dies auch tarifvertraglich zwischen dbb tarifunion und Senat von Berlin vereinbart. Daran kann und wird nicht mehr gerüttelt werden. Im Angleichungs-TV Land Berlin an das Tarifrecht der TdL aus dem Jahr 2010 zwischen dbb tarifunion und Land Berlin hat sich das Land Berlin verpflichtet, wieder in die TdL einzutreten, um ein weiteres Abkoppeln des Entgeltniveaus der Tarifbeschäftigten im Land Berlin vom Entgeltniveau der Beschäftigten der restlichen Länder zu beenden. Dieser Verpflichtung will Berlin nun nachkommen.
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