Arbeitszeit: Ausweitung von Langzeitkonten für Bundesbeamte begrüßt

In einer Stellungnahme vom 8. Oktober 2014 hat der dbb die Ausweitung des Pilotprojekts zur Einführung von Langzeitkonten auf alle Bundesressorts grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig fordert der dbb die Absenkung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes auf die im Tarifbereich bereits geltenden 39 Stunden.

Die Einführung von Langzeitkonten ist in einem Gesamtzusammenhang zu sehen mit verschiedenen Gesetzesänderungen in den letzten Jahren, aber auch mit sich stark verändernden dienstlichen und personellen Rahmenbedingungen. So wurde mit Inkrafttreten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes im Jahr 2009 die schrittweise Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes um zwei Jahre eingeführt; die Möglichkeiten, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, sind erheblich eingeschränkt worden. Darüber hinaus nimmt die Arbeitsbelastung aufgrund von Stelleneinsparungen stetig zu. Im öffentlichen Dienst sind bereits jetzt erste Anzeichen für einen demografisch bedingten Fachkräfte- und Nachwuchskräftemangel zu verzeichnen.

Gleichzeitig wächst der Wunsch der Beschäftigten nach mehr Zeitsouveränität und der Eröffnung zusätzlicher Freiräume innerhalb des Berufslebens: “Insofern können Langzeitkonten einen sinnvollen Beitrag leisten zur Gestaltung neuer Formen der Arbeitsorganisation und eines flexiblen Arbeitszeitmanagements. Es muss hierbei sichergestellt sein, dass eine zusätzliche Arbeitsleistung im Zusammenhang mit Langzeitkonten ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgt. Der Dienstherr darf keinesfalls Mehrarbeit und die Nichtinanspruchnahme von über den Mindesturlaub hinausgehenden Erholungsurlaub quasi voraussetzen, um auf diese Weise einen bestehenden Personalfehlbestand kurzfristig auszugleichen,“ so die Stellungnahme.

Scharf zu kritisieren ist aus Sicht des dbb, dass der Verordnungsentwurf zur Änderung der AZV die wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden für die Beamtinnen und Beamten des Bundes unangetastet lässt: „Die 41-Stunden-Woche wurde vor dem Hintergrund der angespannten Haushalts- und Stellensituation 2006 eingeführt. Den Erhöhungen sind zahlreiche (Plan-)Stellen in der Bundesverwaltung zum Opfer gefallen. Die Beamtinnen und Beamten haben ihren Beitrag zur Konsolidierung der Haushalte geleistet. Die lineare Einsparung von 0,4 Prozent endet mit dem Haushalt 2014. Vor diesem Hintergrund fordert der dbb mit Nachdruck - auch im Rahmen einer Gleichbehandlung der beiden Statusgruppen - eine Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte auf 39 Stunden pro Woche wie im Tarifbereich.“

 

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