Arztbesuch-Gebühr soll auch für Beamte wegfallen – dbb-Forderung erfüllt
Der Wegfall der Praxisgebühr wird auch den Beamten zugutekommen. Noch in dieser Woche solle die wirkungsgleiche Umsetzung des Beschlusses für die Staatsdiener auf den Weg gebracht werden, bestätigte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am 8. November 2012 auf dbb-Anfrage. Dazu sei eine Anpassung des Beihilferechts notwendig. Die Abzüge der Beamten sollten genau wie die Praxisgebühr zum Jahreswechsel wegfallen.
Der dbb begrüßte die Ankündigung. „Damit wird unsere Forderung erfüllt, die Regelung zeit- und wirkungsgleich auf Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes zu übertragen“, sagte dbb Chef Peter Heesen. Dies hatte Heesen am 7. November 2012 in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel gefordert.
Der dbb Bundesvorsitzende hatte in seinem Schreiben daran erinnert, dass im Jahr 2004 entsprechend den Regelungen des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) die Einschnitte durch Änderungen an den Beihilfevorschriften des Bundes auf Beamte und Versorgungsempfänger wirkungsgleich übertragen worden waren. Damit wurde auch den Beamten und Versorgungsempfängern pro Kalendervierteljahr für jede erste Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes oder Psychotherapeuten jeweils ein Betrag von zehn Euro von der Beihilfe abgezogen.
Bereits am 2. November 2012 hatte auch der dbb Vize Klaus Dauderstädt in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ für den Fall, dass die Praxisgebühr abgeschafft wird, einen Wegfall der Quartalsgebühr für die privatversicherten Beamten, Soldaten, deren Ehegatten und Kinder gefordert. „Damit würde endlich der Unsinn gestoppt, dass die Beamten unter dem vermeintlichen Deckmantel der Gleichbehandlung die Haushalte ihrer Dienstherren mit Summen in Millionenhöhe subventionieren“, sagte Dauderstädt. Nicht ein Cent der Praxisgebühr-ähnlichen Zahlungen der Beamten sei in die Stabilisierung der Krankensicherungssysteme geflossen.
Durch die zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene Übertragung der Regelungen aus dem GMG waren jährliche Einsparungen von 60 Millionen Euro beziehungsweise sechs Prozent der Beihilfeausgaben erbracht worden. In der Rückschau zeige sich, dass die Beamten dadurch „in nicht unerheblicher Weise einen Beitrag zu Einsparungen geschultert haben“, so Heesen. Nun biete sich die Chance, an einem Punkt dieser Einsparungen eine Korrektur vorzunehmen, die für Beamte und Versorgungsempfänger zu einer Entlastung bei den selbst zu tragenden Kosten in Krankheitsfällen beitragen kann. Der dbb Bundesvorsitzende verwies darauf, dass der Abzug für Beamte und Versorgungsempfänger auch deshalb schon immer ein Ärgernis dargestellt habe, weil – im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, wo das Einsparvolumen der Dämpfung der Beitragssätze diente - die entlastende Komponente nicht auf die Beihilfe übertragen wurde und also die entsprechenden ergänzenden PKV-Beiträge nicht gemindert worden seien. Der dbb Chef appellierte ferner an die Regierungen von Bundesländern, in denen für Beamte und Versorgungsempfänger ähnliche Regelungen gelten, diese gleichfalls zurück zu nehmen.
Das Bundeskabinett hatte am 7. November 2012 beschlossen, die Praxisgebühr für Kassenpatienten abzuschaffen und war damit einer entsprechenden Einigung des Koalitionsausschusses gefolgt. Das Vorhaben soll bereits am 9. November Freitag vom Bundestag beschlossen werden.