dbb - GDBA:
Beamtenbund hält an Rechtsauffassung im Satzungsstreit fest – Berufung angekündigt
Nachdem das Landgericht Berlin am 18. Januar 2010 auch nach mündlicher Verhandlung die am 23. Dezember 2009 ergangene Einstweilige Verfügung im Rechtsstreit GDBA-dbb bestätigt hat, kündigt der dbb beamtenbund und tarifunion in Berlin an, nach Vorlage der Entscheidungsgründe Berufung einlegen zu wollen. Mit der Einstweiligen Verfügung war dem dbb aufgegeben worden, die GDBA weiter als Mitgliedsgewerkschaft des Dachverbandes zu behandeln.
Natürlich, so dbb-Chef Peter Heesen, werde sich der Beamtenbund bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts rechtstreu verhalten und den Vorgaben des Gerichts Folge leisten. „Dessen unbenommen halten wir aber weiter an unserer Rechtsauffassung fest, dass die Tatsachenvoraussetzungen des Paragraph 6 Absatz 5 der dbb-Satzung vorliegen. Wir bedauern diese juristische Auseinandersetzung mit der GDBA, aber unsere Satzung und die Verantwortung der Bundesleitung für den Dachverband als Ganzes lassen uns keine andere Wahl.“