Berlin

Beamtinnen und Beamte: Diskussion um Besoldung und Altersgrenzen

Die aktuell diskutierten Gesetzentwürfe zur Anhebung der Altersgrenzen für Berliner Beamtinnen und Beamte sowie die Erhöhung ihrer Besoldung und Versorgung sorgen für Diskussionen.

Der dbb berlin hat für die Anhebung der Regelaltersgrenze auf die Vollendung des 67. Lebensjahres eine angemessene Übergangsregelung gefordert. Die jetzt im Gesetzentwurf vorgesehene Frist entspreche nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Generell spricht sich der dbb berlin für flexible, individuell gestaltbarer Übergangsmöglichkeiten in den Ruhestand aus, um der demografischen Grundproblematik einer fortschreitenden Alterung der Gesellschaft zu begegnen. Insofern solle auch die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten ein Baustein sein.

Der jetzt vorgelegte Entwurf sieht die Festlegung der künftigen Regelaltersgrenze auf das vollendete 67. Lebensjahr bis 2033 vor. Das entspricht der Regelung in der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bund und in allen anderen Ländern. Allerdings wurde dort fast ausnahmslos schon vor zwölf Jahren mit der schrittweisen Anpassung an die neue Regelaltersgrenze begonnen. In Berlin dagegen soll das ab 2026 „im Schweinsgalopp“ mit sehr großen Anpassungs-schritten nachgeholt werden. Beamtinnen und Beamte, die nach dem 31. Dezember 1960 geboren sind, müssten mit einer Anhebung in acht Stufen und in dreimonatigen Schritten rechnen. Der dbb berlin sieht diesen Personenkreis daher als übermäßig stark belastet an und fordert ein flexibles Übergangsmodell. Nur so könne den individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen je nach Gesundheitszustand, Leistungsfähigkeit und Lebenssituation der älteren Mitarbeiter in ausreichendem Maße Rechnung getragen werden. Auch die Anforderungen des jeweiligen Dienstpostens und die unterschiedlichen Arbeitsabläufe müssten in die Betrachtung einbezogen werden. Von Dienstherrnseite erwartet der dbb berlin in diesem Zusammenhang verstärkte Maßnahmen zur Gesundheitserhaltung und -förderung.

Der vom Senat vorgelegte Besoldungsgesetzentwurf wird hingegen zu großen Teilen vom dbb berlin begrüßt. „Der Teufel steckt allerdings im Detail“, kritisiert dbb Landeschef Frank Becker am 21. Juni 2024. In seiner Stellungnahme gegenüber Finanzsenator Stefan Evers hat der dbb berlin eine ganze Reihe von „Pferdefüßen“ aufgelistet, die in der weiteren Gesetzgebung noch beseitigt werden müssten.

Nicht nachvollziehbar ist für den dbb berlin etwa, warum die dynamischen Bezügebestandteile, wie der Ehegattenzuschlag, bei der prozentualen Anpassung um 4,76 Prozent ab 1. November unberücksichtigt bleiben sollen. „Eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung ist das nicht“, monierte Becker – auch unter Hinweis auf die lückenlose Anpassung in den anderen Bundesländern.

Nur auf den ersten Blick zufriedenstellend ist für den dbb berlin zudem, dass zum 1. Februar die auch im Tarifvertrag verankerte 5,5 prozentige lineare Erhöhung sowie eine 0.76-prozentige Anpassung zur Angleichung der Landesbesoldung an das Bundesniveau folgen sollen. Hier fehle es an der im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellten weiteren Perspektive. Nach dbb berlin Berechnungen beläuft sich der Abstand zwischen Bundes- und Berliner Besoldung noch immer auf circa 3 Prozent und nicht, wie vom Senat kleingerechnet, auf 1,91 Prozent.

Erfreulich sei hingegen, dass der Gesetzentwurf die längst überfälligen rückwirkenden Nachzahlungen für eine amtsangemessene Alimentation der Beamtinnen und Beamten mit drei und mehr Kindern für die Jahre 2008 bis 2020 vorsieht. Inakzeptabel für den dbb berlin aber, dass nur diejenigen bedacht werden sollen, die im jeweils geltenden Haushaltsjahr Rechtsbehelf gegen den gewährten Familienzuschlag eingelegt haben beziehungsweise diesen auch ausdrücklich für die Folgejahre erhoben haben.

„Leider ist der Senat bei der Wiederherstellung der amtsangemessenen Besoldung auf halben Wege stehen geblieben“, kritisiert Frank Becker. Denn eine Nachzahlungsregelung für die über viele Jahren unzureichende Grundbesoldung in den Besoldungsgruppen A und B will der Senat nach wie vor erst nach einem weiteren Urteil des Bundesverfassungsgerichts treffen, obwohl eine analoge Entscheidung für Richter und Staatsanwälte nicht nur längst vorliegt, sondern auch schon eine entsprechende Reparatur nach sich gezogen hat.

Weitere Informationen gibt es auf www.dbb.berlin.

 

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