Bayern
Besoldung: Gesetzentwurf der Landesregierung soll angepasst werden
Das Bundesverfassungsgericht hat den Bund und die Länder mit seinen Entscheidungen vom 4. Mai 2020 beauftragt, die Beamtenbesoldung anzupassen. Der entsprechende Gesetzentwurf der Landesregierung befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Dabei wurden Anpassungen vorgeschlagen.
Diese sind notwendig, weil der Bund Ende 2022 kurzfristig die Einführung des Bürgergelds und die Wohngeldreform jeweils zum 1. Januar 2023 beschlossen hat, was aus zeitlichen Gründen im Gesetzentwurf der Landesregierung nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag schlägt nun auf Basis von Berechnungen des Bayerischen Finanzministeriums vor, den Orts- und Familienzuschlag im Regierungsentwurf pauschal um 10 Prozent anzuheben, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen.
„Mit dem Entwurf wird der Fokus ganz deutlich auf die Kinder gerichtet. Das begrüßen wir sehr. Die nun durch den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes vorgeschlagene Änderung, ist – nach den Anpassungen auf Bundesebene – nur folgerichtig. Die Staatsregierung hat mit dem nun beratenen Entwurf eine Lösung vorgelegt, mit deren tiefgreifender Aufarbeitung des Themas sich kein anders Bundesland messen kann. Ich freue mich, dass sich die Abgeordneten dieser Lösung anschließen“, sagte der Chef des Bayerischen Beamtenbundes Rainer Nachtigall.
„Die geplante Erhöhung sorgt für eine amtsangemessene und rechtssichere Besoldung auch in Zukunft. Er ist eine pragmatische, leicht nachvollziehbare und unbürokratische Lösung zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“, erklärt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.
Die vom Ausschuss vorgeschlagenen Anpassungen sollen – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtagsplenums – rückwirkend zum Jahresanfang 2023 gelten.