Hessen

Besoldung: Land kündigt Übertragung des Tarifabschlusses an

Der dbb Hessen hat am 7. Mai 2024 begrüßt, dass die Landesregierung die gesetzliche Grundlage für die Übertragung des im März vereinbarten Tarifabschlusses auf die Beamtenschaft rasch schaffen will.

„Das wurde uns in den Verhandlungen versprochen und im Einigungspapier entsprechend niedergeschrieben. Nun hat die Regierung Wort gehalten“, sagt der dbb Landesvorsitzende Heini Schmitt. „Auch das Vorgehen mittels zweier linearer Anhebungen der Besoldungstabellen halten wir für die einzig verfassungsrechtlich zulässige und unbedenkliche Form der Umsetzung, um etwa eventuelle Verstöße gegen das Abstandsgebot zu vermeiden.“

Die Fraktionen von CDU und SPD hatten am Nachmittag verkündet, die Ergebnisse der jüngst ausgehandelten Tarifrunde im TV-H zeitgleich und systemgerecht auch auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Für 2024 wird demnach eine steuerfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 3.000 Euro (Versorgungsempfängern anteilig nach ihrem individuellen Versorgungssatz) gewährt, die in drei Teilen zu jeweils 1.000 Euro im Juni, Juli und November ausgezahlt wird. Ferner werden die Besoldung und Versorgung zum 1. Februar 2025 um 4,8 Prozentpunkte und zum 1. August 2025 um weitere 5,5 Prozentpunkte angehoben.

Schmitt sagte, er könne den Unmut bei Beamtinnen und Beamten der unteren Besoldungsgruppen durchaus nachvollziehen. „Doch wenn wir die Landesregierung seit Jahren mit größtem Nachdruck auffordern, die Vorgaben der Verfassung endlich vollumfänglich einzuhalten, dann können wir auf dem Weg dahin nicht im Einzelfall erwarten, dass sie mal ‚Fünfe gerade sein lässt‘“, so Schmitt weiter. Tarifrecht und Besoldungsrecht seien nun einmal zwei vollkommen unterschiedliche Welten, die eine Übertragung eines Tarifergebnisses auf Besoldung und Versorgung ‚Auf Strich und Komma‘ häufig nicht zulasse. Es müssten andere Wege beschritten werden, um die Kolleginnen und Kollegen in den unteren Besoldungsgruppen stärker berücksichtigen zu können. Die Notwendigkeit dafür liege klar auf der Hand. Hier müssten zuallererst die Zulagen in den Blick genommen werden. Daneben bleibe erneut festzuhalten, dass auch mit den nun angekündigten beiden linearen Erhöhungen das Ziel einer insgesamt verfassungskonformen Besoldung noch lange nicht erreicht ist, so Schmitt.

 

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