Bundestag beschließt Maßnahmenpaket

Besoldungsmodernisierung für Bundesbeamte: „Erster Einstieg in Attraktivitätssteigerung“

Als einen „ersten Einstieg in die Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienst des Bundes als Arbeitgeber“ hat dbb Vize Friedhelm Schäfer die Verabschiedung der Besoldungsmodernisierung durch den Bundestag begrüßt. Doch es hätte durchaus mehr Potenzial für Optimierungen gegeben.

Am späten Abend des 24. Oktober 2019 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ (BesStMG) abschließend beraten und beschlossen. Das Maßnahmenpaket soll den öffentlichen Dienst des Bundes als Arbeitgeber attraktiver machen und sieht unter anderem eine deutliche Erhöhung verschiedener Zulagen und Prämien vorsieht. Mehr als 300.000 Bundesbeamte, Bundespolizisten, Richter und Soldaten profitieren davon, auch Beamtenanwärter werden künftig besser bezahlt.

„Es bestand und besteht weiterhin die dringende Notwendigkeit, das Besoldungsrecht des Bundes leistungsfähiger und motivierender auszugestalten. Umso wichtiger ist es, dass mit dem nun beschlossenen Modernisierungsgesetz viele wichtige Verbesserungen bewirkt und langjährige Anliegen des dbb aufgegriffen werden“, sagte Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, am 25. Oktober 2019 in Berlin. Dies sei zum Einen im Grundanliegen des Gesetzes verwirklicht, „unnötigen administrativen Aufwand zu vermeiden und einfache, nachvollziehbare und praktikable Regelungen zu schaffen. Zum anderen seien besonders hervorzuheben

  • die verbesserte Anerkennung der Kindererziehungszeiten auf 30 Monate wie im Rentenrecht – der Bund ist mit den Freistaaten Bayern und Sachsen hier jetzt Vorreiter,
  • die Anhebung der Stellungzulagen – teilweise um 40 Prozent – sowie die Schaffung neuer bzw. die Ausweitung vorhandener Stellenzulagen z. B. auf den Zollbereich,
  • die Einführung einer Personalbindungsprämie für vorhandenes Personal,
  • die Schaffung einer Prämie für besondere Einsatzbereitschaft und Mobilität und
  • die Änderung des bisherigen monatlichen Personalgewinnungszuschlags in eine Personalgewinnungsprämie.

Allerdings betonte Schäfer, „dass weitere wichtige und vom dbb langjährig eingeforderte attraktivitätssteigernde Elemente bitter vermisst werden. Dies betrifft die zentrale Frage der Ruhegehaltfähigkeit von berufsprägenden Zulagen wie der Polizeizulage nach einer gewissen Dauer der Wahrnehmung und die Frage der Dynamisierung von Zulagen. Wenn als Ziel eine nachhaltige und dauerhafte Attraktivitätssteigerung erreicht werden soll, müssen zentrale Zulagen dynamisch ausgestaltet sein“, forderte der dbb Vize.

Ergänzend zum Gesetz hat der Bundestags-Ausschuss für Inneres und Heimat einem Antrag der Koalitionsfraktionen zugestimmt, der das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat auffordert, eine Reform des Familienzuschlags für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten zeitnah anzugehen. „Dies ist richtig und beinhaltet einen weiteren bedeutenden Schritt in Richtung einfacher, transparenter und motivierender Besoldungsmodernisierungen“, erklärte Schäfer. Er warb dafür, die zunächst angedachte und doch wieder gestrichene Reform des Familienzuschlags nicht aufzugeben. Dieser sollte im Wesentlichen auf Verheiratete und Kinder reduziert und im Bereich des Kinderzuschlags erhöht werden. Davon hätten insbesondere Teilzeitbeschäftigte und auch Alleinerziehende profitiert, erklärte Schäfer. „Würde man umfassende Besitzstandsregelungen schaffen, könnten mit diesem Ansatz die Familienförderung gestärkt und das Besoldungsrecht in diesem Bereich wesentlich vereinfacht werden. Der Bund sollte sich nicht die Chance entgehen lassen, hier eine Vorreiterrolle gegenüber anderen Dienstherrn einzunehmen.“

 

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