Deutschen Gerichtsvollzieher Bund (DGVB)

Boek: Politik verhindert moderne, schnelle Justiz

Der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen muss endlich vom Amtsgericht auf den Gerichtsvollzieher am Wohnort des Schuldners übertragen werden, fordert der DGVB. Das entlaste die Justiz und sichert die Unternehmen ab.

„Die Übertragung zeitnah umzusetzen, wird die Wirtschaft nachhaltig stärken“, betonte Matthias Boek, Bundesvorsitzender des Deutschen Gerichtsvollzieher Bund (DGVB) am 11. Dezember 2024 in Berlin. „Die Effizienzgewinne für die Wirtschaft liegen dabei auf der Hand: Das Verfahren würde gestrafft und beschleunigt. Die Unternehmen würden gestärkt, dies sichert am Ende auch Arbeitsplätze. Denn Zeit ist Geld. Und die Justiz würde durch diese Reform personelle Ressourcen freisetzen, die an anderer Stelle dringend benötigt werden.“ Jeder, der in der Politik die Übertragung der Forderungspfändung verzögert oder verhindert, schwäche das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, kritisierte Boek. „Die Wirtschaftswende kann nur gelingen, wenn die Politik an dieser Stelle den Lippenbekenntnissen endlich Taten zur Beschleunigung der Zwangsvollstreckungsverfahren folgen lässt. Gute Wirtschaftspolitik könnte so einfach sein, doch Politik verhindert moderne, schnelle Justiz!“

Um Forderungen aus Arbeitslohn oder Bankguthaben zu sichern und anschließend an den Gläubiger zurückzuführen, bedürfe es eines gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Boek: „Aber: Dieser muss bisher vom Gläubiger selbst beim zuständigen Amtsgericht in einem separaten Verfahren beantragt und seine anschließende Zustellung wieder an die Gerichtsvollzieher vermittelt werden.“ In personell unterbesetzten Amtsgerichten dauerte es oftmals mehrere Wochen und Monate, bis dieses Verfahren erledigt werden kann. „Es vergeht wertvolle Zeit, in der das Konto leergeräumt oder der Arbeitslohn von anderen gepfändet werden kann.“

Die Lösung sieht der DGVB darin, den Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen personell vom Rechtspfleger beim Amtsgericht auf den Gerichtsvollzieher am Wohnort des Schuldners zu übertragen. Die Gläubiger und Schuldner haben durch diese Modernisierung des Rechts nur noch einen zentralen, persönlichen Ansprechpartner vor Ort. Der Gerichtsvollzieher ermittelt das Vermögen des Schuldners und kann tagesaktuell den Pfändungsbeschluss erlassen und selbst, im besten Fall auch am selben Tag elektronisch, zustellen. „Das ist Vollstreckung aus einer Hand, schnell und zuverlässig“, hob Boek hervor. „So gelangen Gelder zügig zurück in den Wirtschaftskreislauf. Dies ist insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen wichtig, verfügen diese doch oft nur über eine dünne Eigenkapitaldecke.“ Der DGVB regt eine solche Lösung seit Jahren an, doch insbesondere die Länder blockieren diese Reform.

 

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