Bundesagentur für Arbeit: Tarifverhandlungen fortgesetzt

Am 16. Oktober 2015 hat die BA-Tarifkommission des dbb mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) über die anstehenden Änderungen der Eingruppierungsregelungen verhandelt. Insgesamt hielten sich die Änderungen in Grenzen. Vielfach waren lediglich bewertungsgleiche oder aufwertende Organisationsänderungen abzustimmen. Der dbb fordert insgesamt aber bessere Besitzstandsregelungen, um finanzielle Verluste im Zuge von Organisationsänderungen zu vermeiden.

Im Einzelnen wurden Änderungen aufgrund folgender Fachkonzepte verhandelt:

  • Ärztlicher Dienst
  • Berufspsychologischer Service
  • Familienkasse der BA
  • Winterbeschäftigungsumlage-Einzug
  • Technischer Beratungsdienst

Neu eingeführt werden tätigkeitsunabhängige Funktionsstufen für Ansprechpartner für den Datenschutz und für die Beauftragen für den Haushalt im Bereich SGB II.

Der dbb hat die Verhandlungen aber auch zum Anlass genommen, auf die Bewertungsunschärfe in den Familienkassen zwischen Tätigkeitsebene V und Tätigkeitsebene VI hinzuweisen. Dieser Fehler setzt sich seit mehreren Jahren fort. Auch mit der Eingliederung der Familienkassen in die Agenturen für Arbeit decken sich Fachkonzept und Wirklichkeit nicht. Jetzt gilt es die Arbeitgeber zu überzeugen.

 

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