BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Bundeshaushalt 2024: Planstellenzuwächse trotz Einsparungen gesichert
Am 2. Februar 2024 hat der Bundestag den lange erwarteten Bundeshaushalt 2024 verabschiedet. Dieser stand infolge des Verfassungsgerichtsurteils lange auf der Kippe. Der BDZ konnten jedoch durch politische Gespräche durchsetzen, dass beim Zoll der Kurs der positiven Planstellenentwicklung fortgeführt wird.
Vorgesehen sind Ausgaben von 3,1 Milliarden Euro für die Zollverwaltung (2023: 3,21 Milliarden Euro), von denen 2,38 Milliarden Euro auf das Personal entfallen. 1,58 Milliarden Euro sind für das Informationstechnikzentrum Bund (ITZ Bund) vorgesehen, das IT-Leistungen für Behörden und Organisationen des Bundes bereitstellt (2023: 1,42 Millionen Euro). Das Bundeszentralamt für Steuern wird mit 827,62 Millionen Euro ausgestattet (2023: 861,88 Millionen Euro).
In Zeiten klammer Kassen und einer historischen Haushaltskrise ist es keineswegs selbstverständlich, dass der Personalhaushalt des Zolls im Kern unangetastet blieb, so der BDZ. Zum einen habe man erfolgreich verhindert können, dass die pauschale Stelleneinsparung von 1,5 Prozent aller Stellen in der Bundesverwaltung infolge des Milliardenlochs im Haushalt wieder zur Debatte gestellt werden würde. Zum anderen konnten im Rahmen der Bereinigungsvorlage nun auch die zusätzlichen 1.157 neuen Stellen für den Zoll für das Jahr 2024 ausgebracht werden.
Diese Stellen sind dazu vorgesehen, zusätzlich ausgebildete Anwärterinnen und Anwärter sowie weiteres Personal zur OK-Bekämpfung beispielsweise bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und anderen Bereichen zu übernehmen. Die Notwendigkeit dieser Stellen mit Blick auf die Leistungsfähigkeit der Zollverwaltung und die demografische Entwicklung hatte der BDZ gegenüber vielen Entscheidungsträgern verdeutlicht.
Nicht abgedeckt von diesen Planstellenzuwächsen sind die Stellen, die die Bundesregierung zur Errichtung des Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) vorsieht. Die Stellen für die BBF gehen, wie vom BDZ mehrfach kritisiert, zulasten des Personalhaushalts der Zollverwaltung. Das BBF binde damit Ressourcen, die anderswo dringend benötigen werden.
Deutliche Kritik übte der BDZ auch an den Einsparungen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben, die einen Dienstbetrieb auf Sparflamme bedeuteten. So wurden viele Posten um 20 bis 30 Prozent, teilweise bis zu 60 Prozent gekürzt. Dies betreffe Titelgruppen für Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, für Liegenschaften sowie weitere investive Vorhaben, die nun zurückgestellt werden müssen (z.B. Beschaffung von Dienst-Kfz oder neuer mobiler Großröntgentechnik).