Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
Cannabis und Straßenverkehr: Warnung vor Gleichbehandlung mit Alkohol
Im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages in Goslar hat die DPolG vor einer Gleichbehandlung von Alkohol und Cannabis im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht gewarnt.
Eine Erhöhung des – ohnehin umstrittenen und bislang nicht gesetzlich verankerten – THC-Grenzwertes für die Annahme einer Drogenfahrt wäre ein Signal an Fahrzeugführende, dass der Konsum von Drogen und die Teilnahme am Straßenverkehr miteinander zu vereinbaren sei. Das Gegenteil ist der Fall! Die politisch beabsichtigte Freigabe von Cannabis wird unweigerlich zu einer steigenden Zahl von Fahrten unter Drogeneinfluss führen. Mit einer Grenzwertänderung beziehungsweise -festsetzung würde der Gesetzgeber eine zunehmende Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf nehmen“, erklärte der DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt am 16. August 2022.
Die DPolG weise ebenso wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) darauf hin, dass der Abbau des Cannabis-Wirkstoffs THC im Körper anders als bei Alkohol individuell sehr verschieden ist. Auch die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit unterscheide sich stark. Mit Wirkungen von starker Blendung durch Lichtquellen, Euphorisierung mit erhöhter Risikobereitschaft über Gleichgültigkeit gegenüber Gefahren bis hin zu fehlender Wahrnehmung von Menschen am Straßenrand und verlängerten Reaktionszeiten stehe Cannabis-Konsum einer sicheren Teilnahme am Straßenverkehr entgegen. In den Jahren von 1991 bis 2020 hat sich die Zahl der Unfälle mit Personenschaden unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel mehr als verfünffacht (von 434 auf 2.393 Unfälle).