Arbeitsgericht: GDL-Streik ist rechtmäßig
Dauderstädt sieht Grundlage für Verständigung mit der Bahn
Als „Etappensieg“ hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt die Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt vom Abend des 6. November 2014 bewertet, dass der GDL-Streik verhältnis- und damit rechtmäßig ist. Einen Antrag der Deutschen Bahn auf eine einstweilige Verfügung gegen die Streikmaßnahmen der GDL hatte das Gericht abgelehnt.
„Ich freue mich nicht, weil ich den Streik als solchen für großartig halte und die Auswirkungen auf die Bevölkerung begrüße, sondern weil die Entscheidung vielleicht eine Grundlage für eine Verständigung ist“, betonte Dauderstädt im Deutschlandfunk (7. November 2014). Der dbb Chef forderte die Bahn erneut auf, in der Kernfrage des Konflikts bezüglich unterschiedlicher Tarifverträge flexibler zu werden.
Die Bahn habe auch während des Einigungsversuchs bei Gericht immer noch darauf bestanden, „dass es auf gar keinen Fall mit unterschiedlichen Gewerkschaften im Betrieb differierende Tarifverträge geben darf. Das ist der Kern der Auseinandersetzung, und solange das nicht geklärt ist, ist auch ein Kompromiss schwierig“, sagte Dauderstädt. „Die Bahn muss deutlich machen, dass sie in diesem Punkt nicht weiter beharrt, sondern sich flexibel zeigt. Solange sie hier immer wieder pauschal ‚Nein‘ sagt, werden wir keine Einigung bekommen.“
Der Bundesvorsitzende des gewerkschaftlichen Dachverbands warb zudem um Verständnis für die Streikmaßnahmen der GDL: „Streik ist nie gut, sondern immer die allerletzte Lösung in einer Auseinandersetzung zwischen den Sozialpartnern.“ Wenn die Arbeitgeberseite sich aber nicht bewege, eskaliere ein Streik. „Da gibt es eine interne Dynamik. Es wird immer eine nächste Eskalationsstufe draufgepackt werden müssen, um den Druck auf den Arbeitgeber, der sich nicht bewegt, zu erhöhen.“ Dass sich aktuell bei der Bahn eine Berufsgruppe im Arbeitskampf befinde, deren Arbeit „einen sehr starken gesellschaftlichen Kontakt hat, ist das, was es problematisch macht. Aber man darf dieser Berufsgruppe deswegen nicht die Rechte, die man allen anderen Berufsgruppen und Gewerkschaften zugesteht, verweigern“, unterstrich Dauderstädt.