Arbeitsschutzstandards in Coronavirus-Krise
dbb begrüßt die Eckpunkte und mahnt eine schnelle und gründliche Umsetzung an
Volker Geyer, stellvertretender Bundesvorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik, hat die bundesweit einheitlichen neuen Arbeitsschutzregeln begrüßt, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am 16. April 2020 in Berlin vorgestellt hat.
Gleichzeitig hat er die Arbeitgeber aufgefordert, diese zum Schutz ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zeitnah zu implementieren. Bei Problemen mit der Umsetzung sollten Arbeitgeber die öffentlichen Beratungsangebote nutzen. Nur gemeinsam und bei Einhaltung der Regeln könne die Pandemie überwunden werden, so Volker Geyer.
Die neuen Standards sollen in Zeiten der Corona-Pandemie branchenübergreifend gelten. Der generelle Arbeitsschutz muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden. Zu den neuen Arbeitsschutzregeln gehört ein Sicherheitsabstand von mindesten 1,5 Metern bei der Arbeit. Dieser Mindestabstand solle in Gebäuden, aber auch im Freien und in Fahrzeugen eingehalten werden. Darüber hinaus seien betrieblichen Abläufe so zu organisieren, dass Beschäftigte möglichst wenig körperlichen Kontakt zueinander hätten. Dies gelte auch für Pausen und Schichtwechsel.
Ein weiteres wichtiges Element sei, so Geyer, der Grundsatz: „Niemals krank zur Arbeit“. Wer Symptome zeige, solle sich zu Hause auskurieren. Ein weiterer wichtiger Punkt sei - wo noch nicht geschehen – die Bereitstellung von geeigneten Waschgelegenheiten und Desinfektionsspendern.
Heil kündigte Kontrollen vor Ort an, allerdings stünden Beratungsmöglichkeiten im Vordergrund. Der dbb fordert auch in diesem Zusammenhang die Einbeziehung der betrieblichen Interessenvertretungen.