• Ulrich Silberbach

dbb Bundesvorsitzender begrüßt Einigung auf ein Gesetz für ein interoperables Europa

Am 13. November 2023 haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU auf ein Gesetz für ein interoperables Europa geeinigt.

Mit der Verordnung soll durch die Schaffung eines Netzes souveräner und miteinander verknüpfter digitaler öffentlicher Verwaltungen der digitale Wandel des öffentlichen Sektors in Europa beschleunigt werden. Das neue Gesetz soll helfen, bessere öffentliche Dienste für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bereitzustellen, um damit zur Verwirklichung der Digitalziele Europas für 2030 und zur Förderung vertrauenswürdiger Datenströme beizutragen. Der Rechtstext muss nun noch gebilligt und verabschiedet werden, damit die Verordnung in Kraft treten kann. Der Geltungsbereich der Verordnung umschließt alle öffentlichen Stellen, inklusive Einrichtungen des öffentlichen Rechts.

Anlässlich der Einigung äußerte sich der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach:

„Ich begrüße es sehr, dass sich das Europäische Parlament und der Rat auf ein Gesetz für ein interoperables Europa geeinigt haben. Es ist außerordentlich wichtig, dass öffentliche Dienste diskriminierungsfrei allen Menschen in den EU-Mitgliedstaaten online zur Verfügung gestellt werden. Bedauerlicherweise sind wir in Deutschland in puncto Angebot digitaler Behördendienstleistungen europaweit ganz weit hinten. Das Onlinezugangsgesetz, was Bund, Länder und Kommunen verpflichtete, bis zum 31. Dezember 2022 sämtliche Leistungen der Verwaltung flächendeckend digital anzubieten, ist krachend gescheitert. Mit der europäischen Single-Digital-Gateway-Verordnung wartet jetzt die nächste gesetzliche Frist und dann wird es richtig peinlich. Die Verordnung sieht vor, dass 21 Verwaltungsdienstleistungen vollständig online und medienbruchfrei über ein zentrales Portal bis zum 12. Dezember 2023 zugänglich gemacht werden müssen. Es ist jetzt schon absehbar, dass Deutschland dieses Ziel nicht erreichen wird und die EU-Kommission das nächste Vertragsverletzungsverfahren einleitet.“

 

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