dbb-Chef: Korruptionsbekämpfung auf gutem Weg
„Eines der deutschen Markenzeichen ist die Unbestechlichkeit des öffentlichen Dienstes. Er steht für Qualität, Zuverlässigkeit und Rechtstaatlichkeit. Es muss alles dafür getan werden, dass das auch so bleibt“, kommentierte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt den ersten EU-Korruptionsbekämpfungsbericht vom 3. Februar. „Deutschlands Spitzenplatz kommt nicht von ungefähr. Die öffentlichen Bediensteten sind sich ihrer Verantwortung bewusst und handeln entsprechend. Dies erklärt das große Vertrauen, das der Verwaltung und der öffentlichen Einrichtungen entgegengebracht wird“, so Dauderstädt. Diese Leistung solle auch von den Dienstherren stärker gewürdigt werden. „Deutschland hat insgesamt ein gutes Zeugnis ausgestellt bekommen. Allerdings ist eine so gute Leistung kein Selbstläufer.“
Die Europäische Kommission findet in ihrem Länderbericht überwiegend lobende Worte für Deutschland. Im Fazit heißt es: „Deutschland belegt, was die Korruptionsbekämpfung anbelangt, international einen der oberen Ränge und wird als eines der Länder wahrgenommen, die beständig Bestleistungen erbringen.“ Kritisch sei allerdings nach wie vor die „Straflosigkeit gewählter Amtsträger bei Korruption und die vor allem im öffentlichen Sektor fehlenden Regelungen bei Interessenskonflikten nach Ausschieden aus dem Amt.“ Klaus Dauderstädt unterstützt die Europäische Kommission in dieser Einschätzung: „Das Bild auch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst kann durch Fehlverhalten gewählter Amtsträger massiv beschädigt werden. Es wäre wünschenswert, wenn es hier klarere Regeln gäbe, um Interessenskonflikte von vornherein auszuschließen.“
Dauderstädt forderte weitere Gestaltungsbereitschaft der deutschen Politik in der Korruptionsbekämpfung: „Das gute Fazit der Europäischen Kommission sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch in Deutschland noch Verbesserungsbedarf gibt.“ So müsse es, wie auch von der Kommission gefordert, eine gesetzliche Regelung geben, die so genannte „Whistleblower“ besser schützt. „Wenn Beschäftigte im öffentlichen Dienst intern auf Missstände hindeuten und konkrete Verfehlungen weitergeben, müssen sie sicher sein, dass dies für sie keine konkreten Nachteile hat“, forderte der Beamtenbundchef. Ein solches System für Hinweisgeber könne weiter dazu beitragen, das bereits große Vertrauen in die Verwaltung noch zu steigern.