Kommunaler Nahverkehr Nordrhein-Westfalen
dbb fordert die Abschaffung der Lohngruppe 5a
Der dbb und die Nahverkehrsgewerkschaft (NahVG) haben ihre Forderungen am 12. Oktober 2020 bei einem ersten Verhandlungstermin den Arbeitgebervertreten des kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen (KAV NRW) vorgestellt.
Die Forderungen lauten:
- Abschaffung der Lohngruppe 5a und sofortige Überleitung in die Lohngruppe 5
- Verkürzung der Stufenlaufzeiten auf 2 Jahre
- Besitzstandswahrung bei Überleitungen
- Arbeitszeitverkürzung auf 37 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich verbunden mit Deckelung der maximalen Wochenarbeitszeit
- Modernisierung des Kriterienkatalogs für die tarifliche Eingruppierung
- Verbesserung der Feiertagsregelungen
- Erhöhung der Mindestruhezeiten zwischen zwei Diensten auf mindestens 12 Stunden
- Vollständige Vergütung der tatsächlich geleisteten Arbeit
- Vergütung der Überstunden aus der individuellen zugewiesenen Entgeltgruppe und Stufe
- Kriterien der Schichtarbeit auch im Fahrdienst anwenden (Streichung des § 11 Absatz 8)
- Erhöhung der Entschädigung für geteilte Dienste
- Regelungen zur weiteren Verminderung geteilter Dienste
Der dbb hat deutlich gemacht, dass insbesondere die Abschaffung der Lohngruppe 5a im Fokus der Verhandlung stehen muss. Die Arbeitgeberseite verwies ihrerseits auf Gesprächsbedarf bei Themen wie dem Krankengeldzuschuss, der Entgeltordnung und der Laufzeit. Derzeit werden noch die Verhandlungsergebnisse des TVöD abgewartet. Die Verhandlungen in Potsdam gehen ab dem 22. Oktober 2020 in die dritte Runde.
Der Tarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Nordrhein-Westfalen (TV-N Nordrhein-Westfalen) wurde durch den dbb zum 30. Juni 2020 gekündigt. Die Verhandlungen finden voraussichtlich im November 2020 statt.
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