Pflegeassistenzausbildung dbb jugend begrüßt bundeseinheitliche Standards
Mit Blick auf die Ausbildung in der Pflege gelten viele unterschiedliche Regeln, abhängig vom Bundesland – damit soll nun Schluss sein.
„Mit Blick auf Ausbildungen kommt es auf Transparenz und Verlässlichkeit an, junge Menschen wollen wissen, woran sie sind“, sagte Matthäus Fandrejewski, Vorsitzender der dbb jugend, am 3. Juli 2025 in Berlin. Mit der Reform der Pflegefachassistenzausbildung erfolgt aus Sicht der dbb jugend ein großer Schritt in die richtige Richtung. „Insbesondere die Option, die Ausbildung künftig in Teilzeit zu absolvieren, ist für junge Menschen ein großer Fortschritt. Damit schaffen wir Flexibilität für alle, deren Lebenssituation eine Vollzeitausbildung nicht zulässt. Hinzu kommt, dass die einheitlichen Standards dem stärkeren Mobilitätsbedürfnis junger Menschen gerechter werden. Das alles sind starke Signale gegen den Fachkräftemangel.“
Außerdem ist vorgesehen, dass die Ausbildungsdauer künftig einheitlich 18 Monate beträgt – weitere Verbesserungen: die Option, Fehlzeiten durch Mutterschutz oder Krankheit anrechnen zu lassen. Nicht zuletzt schafft die Reform mehr Durchlässigkeit, etwa mit Blick auf die Anrechnung der Assistenzausbildung auf eine weiterführende Ausbildung zur Pflegefachkraft.
Den fachlichen Anspruch nicht untergraben
„Gemeinsame Standards, mehr Flexibilität und mehr Qualität durch die einheitliche Ausbildungsdauer, das sind in meinen Augen die großen Pluspunkte“, resümierte Fandrejewski. Zwei Kritikpunkt gibt es jedoch: Zum einen ist es künftig möglich, die Ausbildung ohne Hauptschulabschluss zu starten – dies untergrabe den fachlichen Anspruch der Pflegeberufe, so der Vorsitzende der dbb jugend. Und zum anderen gilt: „Wir brauchen eine klarere Abgrenzung zwischen den Aufgaben von Pflegeassistenz- und Pflegefachkräften, damit die Zuständigkeiten und die damit einhergehenden Verantwortungsbereiche klar definiert sind.“
Hintergrund: Angestoßen hatte das Gesetz bereits die Ampel-Regierung, allerdings konnte der Bundestag es wegen ihres Scheiterns nicht mehr beraten. Die Neuregelungen sollen ab 1. Januar 2026 in Kraft treten.