Bundesrat beschließt Steuergesetze
dbb: Reiskostensätze müssen an Preisentwicklung angepasst werden
Der Bundesrat hat am 1. Februar 2013 über verschiedene Steuergesetze abschließend entschieden. Betroffen sind davon unter anderem die Reisekostensätze und der Grundfreibetrag für das verfassungsrechtliche Existenzminimum.
Der dbb hatte bezüglich der Reiskosten im Vorfeld kritisiert, dass die Sätze seit Jahren nicht mehr an die Preisentwicklung angepasst wurden. Das Bundesfinanzministerium lehnt diese Anpassung aber weiterhin ab. Jedoch entfällt ab 2014 die erste von bisher drei Stufen, nach der Arbeitnehmer sich bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden pauschal sechs Euro von ihrem Arbeitgeber steuerfrei erstatten lassen konnten. Zukünftig soll es nur noch zwei Stufen geben: Bei einer Abwesenheit zwischen 8 und 24 Stunden gilt eine Pauschale von 12 Euro und bei 24 Stunden plus Übernachtung eine von 24 Euro. Die 12 Euro werden zudem für An- und Abreisetage gewährt. Da das Reisekostenrecht der Beamten einen Verweis auf die steuerrechtlichen Regelungen beinhaltet ist davon auszugehen, dass es auch hier ab dem 1. Januar 2014 zu Anpassungen kommen wird.
Bezüglich des Grundfreibetrags für das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum erzielten Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss: Für das Jahr 2013 beträgt der Grundfreibetrag 8.130 Euro, ab 2014 erhöht er sich auf 8.354 Euro (Zum Vergleich: 2012 lag der Grundfreibetrag bei 8.004 Euro). Es bleibt aber in den Jahren 2013 und 2014 jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 Prozent. Über die ursprünglich vorgesehene Anpassung des gesamten Tarifverlaufs, die den Effekt der kalten Progression beschränken sollte, wurde keine Einigkeit erzielt.