dbb sachsen-anhalt: Gegen individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Der dbb sachsen-anhalt lehnt die am 20. Juni 2017 beschlossene Einführung einer individuellen Kennzeichnungspflicht für Polizisten bei geschlossenen Einsätzen ab, weil es dafür keinen fach-lichen Grund gebe. „Die CDU mit Innenminister Holger Stahlknecht – in der vergangenen Legislaturperiode noch eindeutiger Gegner einer Kennzeichnungspflicht – ist vor SPD und Grünen ein-geknickt. Der Beschluss dazu ist politisch motiviert“, sagte der dbb Landesvorsitzende Wolfgang Ladebeck.

Aktuell seien Polizisten in geschlossenen Einsätzen bereits mit einer landeseinheitlichen taktischen Kennzeichnung ausgestattet. Diese ermögliche es, jederzeit die Zugehörigkeit einzelner Einsatzkräfte zu bestimmten Einheiten festzustellen. Bei Beschwerden über Fehlverhalten oder bei Strafanzeigen könnten sie damit zur zweifelsfreien Ermittlung der betreffenden Polizisten führen. „Das Vertrauen der Polizei stellt man nicht her, in dem man den Polizisten Zahlenfolgen auf den Rücken der Uniform heftet, sondern durch professionelle und vertrauensvolle Arbeit“, sagte Ladebeck.


Im Gegensatz zur individuellen Kennzeichnungspflicht begrüße der dbb die ebenfalls beschlossene Einführung von Körperkameras. „Body-Cams dienen in Konfliktsituationen zur Deeskalation, indem aggressives Verhalten gegenüber den Kollegen allein durch den Einsatz der Kamera unterbunden wird“, so Ladebeck, der auch Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) ist.

 

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