Brandenburg

dbb will sich gegen Änderungen am Versorgungsfonds wehren

Der dbb brandenburg lehnt eine Aufhebung und Änderung des Brandenburgischen Versorgungsfondsgesetz entschieden ab.

Das Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Brandenburg wurde im Jahr 2008 für die Beamtinnen, Beamten, die Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Brandenburg geschaffen, um die Versorgungsaufwendungen mit einem Sondervermögen abzusichern und gravierende Haushaltslücken in der Zukunft zu vermeiden. Eine Verwendung für andere Zwecke ist in dem Gesetz ausgeschlossen.

Laut Medienberichten plant das Land nun dennoch Entnahmen aus diesem Sondervermögen für andere Zwecke. Der dbb brandenburg lehnt das strikt ab und will sich gegebenenfalls im weiteren Gesetzgebungsverfahren dagegen wehren. Durch derartige Tabubrüche zerstöre das Land das Vertrauen seiner Beamtinnen und Beamten. Beim Landesbund geht man davon aus, dass bei derart weitreichenden Änderungen die gesetzlich geregelten Beteiligungsrechte vom Finanzminister eingehalten werden.

 

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