Beschäftigte des Bundes

Dienstreisen: Klimaschutz wird zum Faktor

Das Bundesinnenministerium will zur Umsetzung des „Klimaschutzprogramms 2030“ auch das Bundesreisekostengesetz umweltverträglicher ausgestalten. Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach unterstützt die Neuregelung.

Beschäftigte des Bundes können ab sofort einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz leisten: Bei Dienstreisen darf die Bahn genutzt werden, auch wenn dadurch höhere Kosten als durch einen Flug entstehen. Damit greift die Bundesregierung einer geplanten Änderung des Bundesreisekostengesetztes vor. Mit der Reform werden Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit bei der Wahl des Reisemittels berücksichtigt – das heißt, dass außer dem Preis auch ein geringerer CO2-Ausstoß oder CO2-Neutralität eine Rolle spielen. Die Regel ist freiwillig und gilt für alle Reisen innerhalb Deutschlands, im grenznahen Raum und in gut angebundene europäische Großstädten wie Brüssel oder Paris.

dbb Chef Silberbach begrüßte das Vorhaben am 31. Januar 2020: „Das ist ein gutes, einfaches und nachahmenswertes Instrument. Für einen besseren Klimaschutz müssen alle Prozesse hinterfragt werden und das gilt natürlich auch für Dienstreisen. Wenn die Kolleginnen und Kollegen hier nun zusätzliche Flexibilität gewinnen, um eigenverantwortlich effiziente Aufgabenerledigung und Umweltfreundlichkeit unter einen Hut zu bringen, ist das eine vorbildliche Lösung.“

 

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