Öffentlicher Dienst

Digitale Vernetzung in Europa

Deutschland hinkt in der digitalen Verwaltung hinterher. Während Berlin noch "End-to-End" zu buchstabieren lernt, fordert Brüssel bereits europaweite Interoperabilität.

Die Vernetzung der öffentlichen Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten ist eine wesentliche Voraussetzung für die Schaffung des digitalen Binnenmarkts, findet der EWSA in seiner aktuellen Stellungnahme zum Europäischen Interoperabilitätsrahmen. Der portugiesische Berichterstatter Vasco de Mello bewertet in seiner Stellungnahme den Entwurf eines Gesetzes für ein interoperables Europa sowie die Mitteilung der Kommission zur digitalen Verknüpfung öffentlicher Dienste. Der dbb hat an der EWSA-Stellungnahme mitgewirkt.

Der Mensch muss bei der Digitalisierung der Verwaltung im Mittelpunkt stehen. Das gilt nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch ganz besonders für die Beschäftigten. Während die EWSA-Stellungnahme das Ziel digital vernetzter öffentlicher Verwaltungen unterstützt, warnt sie doch vor einer Digitalisierung öffentlicher Verwaltungen zulasten persönlich erbrachter Dienstleistungen. Vielmehr bedürfe es für einen erfolgreichen digitalen Wandel einer angemessenen Personalausstattung. Die Entwicklung digitaler Dienste werde zunächst sogar zu zusätzlichem Personalbedarf führen.

Wie der EWSA schon in einer früheren Stellungnahme ausgeführt hat, kann es nicht darum gehen, Menschen durch Computertechnik zu ersetzen, sondern um die Freisetzung menschlicher Arbeitszeit, die für Aufgaben mit höherer Wertschöpfung verwendet werden kann.

Auch der Datenschutz ist ein wichtiges Thema der Stellungnahme. Der EWSA ist der Auffassung, dass er bei angemessener Sorgfalt kein Hindernis für die Schaffung neuer Interoperabilitätslösungen sein sollte. Gleichzeitig heißt es in der Stellungnahme, dass der Zugang zu Daten sowohl für Bürger als auch für Unternehmen und andere öffentliche Dienste unterschiedlichen Genehmigungsebenen unterliegen sollte, um die Vertraulichkeit der Daten zu wahren und sicherzustellen, dass nur unbedingt notwendige Daten bereitgestellt werden.

Die Stellungnahme mit vielen spezifischen Aspekten zum Verordnungsvorschlag und zur Kommissionsmitteilung findet sich hier.

 

 

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