Kommunaler Nahverkehr Berlin

Druck auf der Straße

Mehrere hundert Kolleginnen und Kollegen sind am 15. Februar 2019 für ihre Forderung nach besseren Arbeitsbedingungen im Berliner Nahverkehr auf die Straße gegangen und haben vor der Zentrale der Berlin Transport GmbH für ihre Rechte demonstriert.

Weniger Gehalt bei mehr Arbeit – das ist seit jahren gelebte Realität bei den Beschäftigten im Kommunalen Nahverkehr Berlins. Denn mit den Kürzungen bei Schichtzulage, Weihnachtsgeld und durch die Inflation bereinigt bleibt bei den Mitarbeitern der BVG Berliner Verkehrsbetriebe und deren Tochtergesellschaft BT Berlin Transport jährlich weniger im Geldbeutel.

Statt den Missstand in den Verhandlungen für den Manteltarif zu beheben, mauern die Arbeitgeber – weshalb die Beschäftigten nun die Betriebe bestreikten. Nach der ersten Verhandlungsrunde am 31. Januar 2019, in der die Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt haben, legten daher rund 500 Beschäftigte der BVG Berliner Verkehrsbetriebe und der Tochtergesellschaft BT Berlin Transport GmbH ihre Arbeit am 15. Februar 2019 zwischen 3:30 Uhr (Schichtbeginn) und 12:00 Uhr mittags für einen Warnstreik nieder.

Begleitet wurde der Warnstreik von einer Demonstration der Beschäftigten im Brunnenviertel. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, größtenteils Fahrpersonal für die BVG, protestierten vor dem Gebäude der BT Berliner Transport GmbH in der Wattstraße 22-24. Aufgrund des Streiks war der Kommunale Nahverkehr in Berlin am Freitagvormittag stark beeinträchtigt.

Hintergrund

Der Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Land Berlin (TV-N Berlin) wurde zum 31. Dezember 2018 durch den dbb fristgerecht gekündigt. Das Ziel des dbb ist es, den Tarifvertrag an die geänderten Rahmenbedingungen des kommunalen Nahverkehrs in Berlin anzupassen. Da Anforderungen und Arbeitsbelastungen ständig steigen, ist es jetzt notwendig, Verbesserungen für alle Beschäftigten zu erreichen. 

Die Kernforderungen des dbb lauten

  • Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen
  • Erhöhung der Weihnachtszuwendung
  • Verlängerung des Zeitraums für Krankengeldzuschuss
  • Regelungen zur Fahrdienstuntauglichkeit
  • Schaffung neuer Entgeltstrukturen

 

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