VBE formuliert Forderungen für Schulöffnung
Eine Stop-and-Go-Strategie ist inakzeptabel
Die Einigung zwischen Bundesregierung und Ministerpräsidenten zum Zeitplan einer Wiederaufnahme des Schulbetriebs kommentierte der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, am 15. April 2020: „Wir begrüßen, dass Einigkeit darüber erzielt werden konnte, dass die Bedingungen im Moment nicht gegeben sind, um die Schulen zu öffnen. Die Politik muss zuerst praktikable Regelungen erarbeiten. Der VBE steht gerne zur Verfügung, um in die Ausgestaltung der Regelungen die Expertise der Praxis einzubringen. Wichtig ist, dass alle getroffenen Öffnungsmaßnahmen von hoher Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit sind. Eine Stop-and-Go-Strategie, die Schulen zu Experimentierstätten macht, ist inakzeptabel.“
Der VBE formuliert fünf Kernforderungen für Schulöffnungen: Erstens, ausreichend Vorlaufzeit für die Öffnungen. Beckmann: „Wir müssen auf die Öffnungen besser vorbereitet sein als auf die Schließungen!“ Zweitens, klare Regelungen und logistische sowie hygienische Mindeststandards für den Schulalltag. Drittens, Personalkapazitäten und Arbeitszeitvorgaben müssen beachtet werden. Beckmann: „Dies gilt insbesondere für Überlegungen der Teilung von Klassen und zu im Schichtmodell durchgeführtem Unterricht sowie für die Lehrkräfte, die bei einer schrittweisen Aufnahme des Unterrichts sowohl Präsenzunterricht geben als auch Schülerinnen und Schüler zuhause betreuen müssten.“ Viertens, die Definition der Risikogruppen und besonders zu schützenden Personen. Fünftens, muss das Verhalten von Schülerinnen und Schülern eingerechnet werden. Der Fokus sollte anfangs nicht auf dem Erbringen bewertbarer Leistungen liegen, sondern auf der Restrukturierung des Alltags.
Darüber hinaus gelte, so Beckmann: „Bis zu den Öffnungen der Schulen muss der aktuelle Zustand kontinuierlich verbessert und müssen jetzt schon offensichtliche Missstände behoben werden. Die Notbetreuung muss weitergehen und auch für Kinder in Notlagen geöffnet werden. Alle Tätigkeiten des Jugendschutzes sind als systemrelevant zu kennzeichnen und müssen entsprechend weitergeführt werden. Kinder ohne Endgeräte müssen welche erhalten. Wir müssen alles tun, um die Bildungsungerechtigkeiten nicht weiter zu verstärken und um Kinder vor Gefahrensituationen zu beschützen.“