dbb bundesfrauenvertretung zur Entgeltungleichheit im öffentlichen Dienst:
Eingruppierung und Beförderungspraxis auf den Prüfstand stellen
Mit Blick auf die noch immer bestehenden Verdienstunterschiede zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst hat die dbb bundesfrauenvertretung die Tarifpartner aufgefordert, die Aufgabe der gleichen Bezahlung für gleichwertige Arbeit gemeinsam in Angriff zu nehmen. Beim Forum Equal Pay Day des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 19. Dezember 2011 in Nürnberg erklärte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung dazu: „Männliche Beschäftigte im öffentlichen Dienst verdienen im Schnitt mindestens acht Prozent mehr als ihre weiblichen Kolleginnen. Vor allem dort, wo vorrangig Frauen tätig sind, werden auffällig niedrigere Entgelte bezahlt. Nehmen wir den Bereich Erziehung und Unterricht. Da ist der öffentliche Dienst kaum besser als die Privatwirtschaft. Hier scheren die Verdienste von männlichen und weiblichen Beschäftigten um 21 Prozent auseinander.“
Neben familienbedingten Auszeiten für Pflege von Angehörigen und Kinderbetreuung spiele laut Wildfeuer vor allem die Eingruppierung der unterschiedlichen Berufe eine große Rolle. „Um berufliche Leistung in den unterschiedlichen Berufen des öffentlichen Dienstes geschlechterneutral zu definieren, müssen neue Bewertungskriterien zur Ermittlung der Entgelte herangezogen werden. Neben dem Schulabschluss und der Dauer der Berufsausbildung müssen dazu auch die tatsächlichen Tätigkeiten berücksichtigt werden“, betonte die Vorsitzende. Danach sollten Faktoren wie körperliche Belastung, psychische Herausforderung oder etwa gesellschaftliche Verantwortung in den Lohnfindungsprozess einbezogen werden.
Aber auch, dass im öffentlichen Dienst beschäftigte Frauen seltener Führungspositionen besetzten und in der Folge niedrigere Entgelte erhielten, unterstütze die Entstehung von Verdienstabständen. Wildfeuer: „Das Beurteilungssystem muss sich hier stärker an der Leistung und weniger an der Präsenzzeit orientieren. Vor allem für Frauen, die zwischen 30 und 40 häufig aus familiären Gründen in Teilzeit oder Telearbeit tätig sind, könnte damit ein enormes Karrierehindernis abgebaut werden.“ Wildfeuer forderte deshalb, die Beförderungspraxis in den Verwaltungen auf den Prüfstand zu stellen. „Die Förderung der Gleichstellung am Arbeitsplatz muss dringend in die Leistungsbewertung von Führungskräften einbezogen werden. Obligatorische Genderkompetenzschulungen für Beschäftigte mit Führungsverantwortung sowie die Entwicklung eines unabhängigen Kontrollsystems der Beurteilungsroutinen sind absolut notwendige Maßnahmen“, so die Vorsitzende.