EU-Parlament stimmt für Barrierefreiheit
Das Europäische Parlament spricht sich mit großer Mehrheit für eine Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen aus. „Damit ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Bürgerfreundlichkeit und echter Partizipation vor allem behinderter und älterer Menschen getan“, lobte der Vorsitzende der AG Behindertenpolitk des dbb Heinz Pütz den Richtlinienvorschlag. „In einigen Mitgliedstaaten können viele Menschen Online-Dienste nicht nutzen, weil die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Das muss sich dringend ändern.“ Die Regelungen können umgesetzt werden, sobald der Ministerrat seine Zustimmung gegeben hat. Mit einer Entscheidung ist hier allerdings erst in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen.
Die Richtlinie soll künftig für alle Internetauftritte öffentlicher Stellen und Websites von Körperschaften gelten, die öffentliche Aufgaben ausführen. Das Parlament forderte die EU-Institutionen auf, mit gutem Beispiel voranzugehen. Auch mobile Anwendungen werden von der Richtlinie erfasst. „Das Internet ist mittlerweile einer der Hauptanlaufpunkte für Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltungsdienstleistungen abrufen wollen. Die Servicequalität kann dadurch enorm gesteigert werden. Dazu muss aber auch jeder jederzeit auf die Dienste zugreifen können. Da machen wir in Europa mit dieser Richtlinie einen großen Schritt nach vorn“, so der AG-Vorsitzende.
Wegen des großen zusätzlichen Programmieraufwands hatte es vor allem von der EVP-Fraktion, der auch CDU und CSU angehören, Befürchtungen gegeben, einzelne Kommunen könnten mit dem finanziellen Mehraufwand überfordert sein und deshalb nur ein unzureichendes Gesamtangebot vorhalten. „Ziel der Richtlinie soll es nicht sein, das Internetangebot insgesamt zu verschlechtern. Allerdings ist es sicherlich möglich, in den Verhandlungen mit dem Rat vernünftige Übergangsfristen zu finden, die es allen Kommunen ermöglichen, in angemessener Zeit ihr Internetangebot umzustellen“, erklärte Pütz. „Eine weitere Lösung könnte zudem sein, dass Kommunen auf Best-Practice-Modelle zurückgreifen. Das Rad muss nicht in jedem Fall neu erfunden werden. Es gibt bewährte Lösungen, die auch Verwaltungen nutzen können.“