Schleswig-Holstein
Fahrradleasing durch Entgeltumwandlung gefordert
Der dbb sh erwartet, dass die Tarifbeschäftigten des Landes zügig in das bereits für Beamtinnen und Beamte bestehende Fahrradleasing-Modell einbezogen werden. Nachdem bereits im Dezember 2023 eine tarifvertragliche Einigung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) erzielt wurde, steht die konkrete Umsetzung noch immer aus.
Der Stillstand sei den Beschäftigten, die am Fahrradleasing Interesse haben, kaum noch vermittelbar. Der Grund für die Verzögerung: Die TdL arbeitet noch an Durchführungshinweisen. Solange diese nicht vorliegen, gibt es noch kein grünes Licht für die Länder, Fahrradleasing anzubieten. Dieses Angebot ist aber Voraussetzung für einen entsprechenden Anspruch der Beschäftigten. Das Land Schleswig-Holstein hat bereits zugesagt, die Tarifbeschäftigten einbeziehen zu wollen, muss aber auf die „Freigabe“ durch die TdL warten und zudem die Software-Programme anpassen. Der dbb sh kritisiert, dass die Beschäftigten nicht rechtzeitig zum Sommer das Angebot nutzen können, zumal es einen Beitrag zur Mobilitätswende und zur Gesundheit leisten kann.
Aktuell sei das Fahrradleasing in Verbindung mit Entgeltumwandlung also nur den Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen (aufgrund einer Regelung im Schleswig-Holsteinischen Besoldungsgesetz) und den kommunalen Tarifbeschäftigten (aufgrund eines bereits im Jahr 2020 abgeschlossenen Tarifvertrages) vorbehalten.