Flughafen Nürnberg GmbH (FNG): Einigung zum Stabilisierungstarifvertrag

In der vierten Verhandlungsrunde am 3. Juli 2014 haben dbb und Arbeitgeber eine Einigung in den Tarifverhandlungen zur Stabilisierung des Flughafens Nürnberg erreicht.

Die Einigung umfasst die folgenden Punkte:

  1. Laufzeit des Stabilisierungstarifvertrages vom 1. März 2014 bis 29. Februar 2016
  2. Aussetzung der LOB und des Tarifvertrages über die Ertragsbeteiligung der Beschäftigten an Flughäfen während der Laufzeit
  3. Stabilisierungsbeitrag vom Tabellenentgelt
    a. in Höhe von 2,5 Prozent des Tabellenentgelts in der Zeit vom 1. März 2014 bis zum 28. Februar 2015
    b. in Höhe von 1,8 Prozent in der Zeit vom 1. März 2015 bis zum 29. Februar 2016

Die Feuerwehr ist von der Regelung unter Punkt 3 ausgenommen.

Im Gegenzug erhalten die Beschäftigten der FNG für die Jahre 2015 und 2016 zwei Tage Zusatzurlaub, wobei die Feuerwehr von dieser Regelung ausgenommen ist.

Zudem hängen betriebsbedingte Beendigungskündigungen als auch Ausgründungen von der Zustimmung der Gewerkschaft ab. Für die Beschäftigten der FNG gilt dies bis zum 28. Februar 2018; für die Feuerwehr bis zum 28. Februar 2015.

Ferner wurde vereinbart, dass eine Rückerstattung aller finanziellen Stabilisierungsbeiträge erfolgt, sollte das Gesamtkonzept nicht zur Umsetzung kommen. Auch kommt es zu einer Rückzahlungsregelung aller finanziellen Beiträge, wenn die jeweiligen Jahresergebnisse 2014 und 2015 besser sind als in der Mittelfristplanung.

Die Tariferhöhung aus dem Abschluss der Tarifverhandlungen zum TVöD zum 1. März 2014 wird mit der Gehaltsabrechnung im Monat August 2014 ausgezahlt.

Nach schwierigen und intensiven Tarifverhandlungen stellt die gefundene Einigung einen tragfähigen Kompromiss dar, der die Besonderheiten vor Ort berücksichtigt. Zur Stabilisierung des Flughafens und zur langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze trägt jeder Beschäftigte durch seinen finanziellen Beitrag bei. Dafür gilt es, sich bei allen Beschäftigten zu bedanken!

Die Einigung unterliegt einer Erklärungsfrist bis zum 16. Juli 2014.

 

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