Kommunaler Nahverkehr Bayern

Forderungen beschlossen

Am 19. April 2018 wurden in der Sitzung der Tarifkommission die Forderungen zu den bevorstehenden Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Bayern (TV-N Bayern) beschlossen.

Die Forderungen im einzelnen:

  • Lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 8 Prozent, mindestens jedoch 200 Euro, bei einer Laufzeit von 24 Monaten
  • Wahlmöglichkeit der Beschäftigten: Erhöhung des Entgelts oder zusätzliche Urlaubstage
  • Gewährung der Zuschläge für Sonderformen der Arbeit nach individueller Entgeltgruppe und Entgeltstufe
  • Verbesserungen bei der Umsetzung der Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen, dazu zählen
    • Verlängerung des Nachtarbeitszeitraumes bis 6.00 Uhr
    • Bei einer planmäßigen Unterbrechung einer Dienstschicht wird ab der 60. Minute eine Entschädigung von 10 Euro gezahlt

Erörterungsbedarf mit den Arbeitgebern sehen wir bei den Themen Fahrdienstuntauglichkeit nach § 5 Abs. 4 TV-N Bayern, hier Verschulden des Arbeitnehmers, sowie zur Definition zu Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten im Sinne des § 8a Abs. 4 TV-N Bayern.

Für die Auszubildenden fordern wir:

  • Unbefristete Übernahme nach erfolgreicher Abschlussprüfung
  • Erhöhung der vermögenswirksamen Leistung um 20 Euro

Hintergrund

Der Tarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Bayern (TV-N Bayern) wurde durch den dbb zum 31. Mai 2018 gekündigt. Für die bevorstehenden Tarifverhandlungen mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern (KAV Bayern) wurden nun die Forderungen abgestimmt und beschlossen.

 

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