Fortschritte bei Verhandlungen über Bezahlung schulischer Ausbildungen in Gesundheitsberufen

Der dbb konnte am 2. November 2017 bei den Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Bezahlung der schulischen Ausbildungen in Gesundheitsberufen Fortschritte erzielen. Nach ursprünglicher Ablehnung kann sich nun auch die Arbeitgeberseite eine tarifvertragliche Grundlage der Entgelte in allen Ausbildungsberufen im öffentlichen Dienst der Länder – also auch im Gesundheitsbereich – vorstellen.

Bisher werden in vielen Ausbildungsberufen im Gesundheitsbereich keine Ausbildungsentgelte gezahlt. Während des praktischen Teils werden die Auszubildenden jedoch in den Kliniken eingesetzt und auch abgerechnet – häufig als vollwertige Arbeitskräfte. Da die Spitzenverbände der gesetzlichen und der privaten Krankenkassen eine Pflicht zur Refinanzierung von tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen ablehnen, befürchten die Arbeitgeber, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Jetzt soll auf die Spitzenverbände der Krankenkassen sowie auf die Deutsche Krankenhausgesellschaft eingewirkt werden, damit die Rahmenvereinbarung zur Refinanzierung der Ausbildungsentgelte für die zu erwartende tarifvertragliche Regelung angepasst und erweitert wird. Die Rechtsauffassung des Bundesgesundheitsministeriums bestätigt die Position der Gewerkschaften, dass Ausbildungskosten inklusive der Entgelte zu refinanzieren sind, wenn das Krankenhaus Träger oder Mitträger der Schule ist.

 

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