DPolG:

Fußball-Liga muss sich an Kosten für Polizeieinsätze beteiligen

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat am 21. Februar 2018 ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen begrüßt, nach dem sich die Deutsche Fußball Liga (DFL) an Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen beteiligen muss.

Der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt zeigte sich zufrieden: „Damit wird eine seit Jahren bestehende Forderung von uns erfüllt. Es gibt nun mal Bereiche, in denen Polizeikosten nicht über das allgemeine Steueraufkommen finanziert werden sollten. Dazu gehören die polizeilichen Einsatzkosten, die in Millionenhöhe bei auf Gewinn ausgerichteten Großveranstaltungen, wie etwa bei Spielen der Fußball-Bundesliga entstehen.“

Schon jetzt müssten Gebühren für Polizei- und Verwaltungsleistungen bezahlt werden. „Für jeden Steuerzahler gilt, dass er eine Gebühr zahlt, wenn er ein Auto zulässt oder einen Reisepass beantragt“, erklärte Wendt. „Und natürlich gilt dies auch für Unternehmen, etwa für die Begleitung von Transporten durch die Polizei. Deshalb muss das auch für den Fußball und andere Großveranstaltungen gelten, wenn mit Hilfe des Staates hohe Gewinne gemacht werden.“

Bundesweit würden pro Jahr zwischen 750 und 800 Bundesliga-Fußballspiele polizeilich betreut. Pro Spiel fielen durchschnittlich rund 2.100 Einsatzstunden allein an den Spielorten an – Reisewegüberwachung und „Stabsarbeit“ sind dabei noch unberücksichtigt. Der gesetzliche Auftrag der Polizei entbinde die Verbände mit ihren Milliarden-Gewinnen nicht von der Pflicht, dafür ihren Beitrag zu leisten. „Die Einnahmen sollten im Übrigen als Sonder-Zulage den Kolleginnen und Kollegen zugutekommen, die Woche für Woche nicht aus den Stiefeln kommen“, forderte Wendt.

 

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