GdS: Digitalisierung darf nicht zum Stressfaktor werden
Der Bundeshauptvorstand der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) hat am 16. Mai 2017 in Hamburg ein Positionspapier verabschiedet, mit dem ein Forderungsrahmen zur Begleitung des digitalen Wandels in der Sozialversicherung abgesteckt wird. Kernpunkte der „Hamburger Erklärung“ sind der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer, die Sicherung gut bezahlter und qualifizier-ter Aufgaben sowie ein Recht auf passgenaue Weiterbildung für die Beschäftigten bei den Sozialversicherungsträgern.
„Die Gesundheit der Mitarbeiter muss im Mittelpunkt stehen, deshalb darf die Digitalisierung der Arbeit nicht zum krankmachenden Stressfaktor werden“, erklärte der GdS-Bundesvorsitzende Maik Wagner. Der digitale Wandel biete Chancen, die die Sozialversicherung wahrnehmen müsse, aber auch Risiken für die Beschäftigten, die berücksichtigt und möglichst minimiert werden sollten. „Dazu müssen Gesundheit und Prävention als zentrale Aufgaben der Tarifarbeit und der Betriebspartner verstanden, kommuniziert und gelebt werden.“
Grundsätzlich stehe die GdS der Digitalisierung positiv gegenüber, wenn diese dazu genutzt werde, einfache Aufgaben zu automatisieren und im Gegenzug komplexe Arbeiten auf abwechslungsreichen Stellen zu sichern oder neu zu schaffen. „Die notwendige Qualifizierung der Mitarbeiter muss von den Arbeitgebern sichergestellt werden“, forderte Wagner. Keinesfalls dürfe die Digitalisierung von Arbeitsvorgängen zur Entwertung der Tätigkeit oder gar zum Verlust von Arbeitsplätzen führen.
In ihrem Positionspapier spricht sich die GdS dafür aus, die moderne Digitaltechnik einzusetzen, um die Arbeit so weit wie möglich zu den Beschäftigten in die regionalen Dienststellen zu bringen. Mit der dezentralen Vernetzung sollte auch der Ausbau von Telearbeit einhergehen, sodass die Mitarbeiter auf Wunsch zeitweise zu Hause arbeiten können. „Dabei müssen Beruf und Freizeit allerdings klar abgegrenzt bleiben“, so der GdS-Bundesvorsitzende. Einer Entgrenzung von Arbeit und Privatleben müsse durch geeignete Maßnahmen Einhalt geboten werden, zum Beispiel durch eine zeitliche Begrenzung der E-Mail-Bearbeitung im Home-Office.
Letztlich könne die zunehmende Flexibilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Win-win-Situation darstellen, betonte Wagner. „Daher ist es folgerichtig, dass die Digitalisierung der Arbeitsprozesse auch einen vereinfachten und erweiterten Zugang für individuelle Arbeitsmodelle ermöglicht.“ In diesem Zusammenhang verwies der GdS-Bundesvorsitzende auf eine weitere Kernforderung der „Hamburger Erklärung“, wonach der Arbeitnehmerdatenschutz auch in Zukunft gewährleistet bleiben muss: „Unter keinen Umständen darf die Digitalisierung den gläsernen Beschäftigten zur Folge haben, dessen Leistung und Verhalten jederzeit kontrolliert werden kann.