Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Geplante Strafverschärfung bei Gewalt gegen Einsatzkräfte begrüßt

Die DPolG begrüßt die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgeschlagene Verschärfung des Strafrechts bei Gewalt gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste. Konkret geht es um das gezielte Locken von Polizei- und Rettungskräften in einen Hinterhalt. Künftig soll dies mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr Gefängnis geahndet werden können, statt wie bisher nur mit sechs Monaten.

Der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt sagte am 16. Januar 2023: „In der Silvesternacht haben wir eine neue Qualität von Gewalt und perfidem kriminellem Handeln gegen Polizeikräfte, Feuerwehrleute und Rettungsdienste gesehen. Sie wurden bewusst gerufen, um sie dann mit Feuerwerkskörpern, Böllern, Stahlstangen und Schreckschusspistolen anzugreifen. Dieser hinterhältigen Gewalt muss mit der vollen Härte des Rechtsstaates begegnet werden. Solche Täter zeigen ein Höchstmaß an krimineller Energie, die unser Staat nicht hinnehmen darf. Die Strafverschärfung muss deshalb unverzüglich auf den Weg gebracht werden.“

Dass die Grünen sich einer Strafverschärfung bis jetzt verweigern, so Wendt, „war zu erwarten, ist aber trotzdem schäbig. Bisher hat auch noch niemand in der Polizei bemerkt, dass die Grünen dazu beitragen, Gewalt zu vermeiden und sich eindeutig hinter die Sicherheitskräfte zu stellen. Im Gegenteil, die Grüne Jugend versucht in Lützerath und anderswo, Konflikte sogar noch anzuheizen. Die Partei muss sich endlich entscheiden, auf welcher Seite sie stehen will.“

 

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