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Gesetzliche Verbesserungen im Pflegebereich auf Beamte übertragen

Der dbb beamtenbund und tarifunion hat die Entscheidung des Bundeskabinetts begrüßt, über ein Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf der wachsenden Zahl von Pflegefällen mit rechtlichen und finanziellen Verbesserungen zu begegnen. „Wenn man der demografischen Herausforderung begegnen will, sind die Weiterentwicklung von Familienpflegezeitgesetz und ein Pflegezeitgesetz überfällig“, kommentierte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 16. Oktober 2014 in Berlin die Absicht der Großen Koalition.

„Fast die Hälfte der über zweieinhalb Millionen Pflegefälle in Deutschland wird ausschließlich durch Angehörige unterstützt, darunter überwiegend Frauen und zwangsläufig auch immer mehr Personen im Berufsleben“, erklärte Dauderstädt. „Eine Gesellschaft, die dem Phänomen wachsender Pflegebedürftigkeit gerecht werden will, muss Instrumente finden, erträgliche und angemessene Lösungen dafür anzubieten.“ Der dbb sieht in der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit und auf finanzielle Förderung durch zinslose Darlehen zur besseren Bewältigung des Lebensunterhalts während der Freistellung einen spürbaren Fortschritt.

Die Begrenzung auf Arbeitnehmer ist dabei nicht plausibel. „Ob eine Familie von einem Pflegefall betroffen ist, hängt nicht vom Status des Ernährers ab“, so der dbb Chef. „Darum dürfen Beamtinnen und Beamte auch nicht von den geplanten Fördermaßnahmen ausgeschlossen bleiben. Familiäre und berufliche Verpflichtungen unter einen Hut zu bringen, ist gerade angesichts der Altersstruktur im öffentlichen Dienst auch ein Thema für Beamtinnen und Beamte.“ Der dbb erwarte daher, dass die schon geltenden Regelungen im Bundesbeamtenrecht über Teilzeit und Vorschuss bei Pflegefällen parallel zum Arbeitnehmerbereich im Bund und in allen 16 Bundesländern fortgeschrieben werden.

 

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