Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Gießen: Massive Gefahren für Einsatzkräfte stehen bevor

Die DPolG sieht die Einsatzvorbereitungen der Polizei in Hessen als ausgesprochen professionell und vorausschauend an. Die Herausforderungen dieses Einsatzes anlässlich der Neugründung eines Jugendverbands der AfD werden gewaltig sein, ist sich der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt sicher. Aber. Die Polizei ist gut vorbereitet.

„Die Polizei wird ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen und das Versammlungsrecht gewährleisten, das gilt für Demonstrationen unter freiem Himmel genauso wie für Versammlungen in geschlossenen Räumen, die vom Versammlungsfreiheitsgesetz in Hessen geschützt sind. Klar ist aber auch, dass es kein Grundrecht auf Krawall und Gewalt gibt, das wird die Polizei verhindern“, sagte Wendt am 26. November 2025: „Wir begrüßen sehr, dass die hessische Polizeiführung sich sehr verantwortungsbewusst und seit langer Zeit durch umfangreiche Vorbereitungen auf diesen Einsatz vorbereitet. Durch gute Voraufklärung ist bekannt, dass mehrere tausend Personen aus ganz Deutschland und auch aus dem Ausland anreisen werden. Die meisten von ihnen wollen friedlich und gewaltfrei gegen die Versammlung der AfD demonstrieren, und das ist auch ihr gutes Recht. Allerdings wissen wir auch, dass sich zahlreiche Störer auf den Weg machen werden, die gewaltbereit oder sogar zur Gewalt entschlossen sind. Angriffe auf Polizeikräfte sind deshalb zu erwarten, dem werden sich entschlossene Polizeieinheiten entgegenstellen. 

Es gebe ein Grundrecht auf Demonstration und die Polizei werde genau dieses Grundrecht schützen. Ein Grundrecht auf Widerstand gegen Vollstreckungskräfte gebe es aber ebenso wenig wie ein Recht auf Krawall und Gewalt. Wendt: „Die Einsatzkräfte werden genau diese Rechtsordnung in praktische und professionelle Polizeiarbeit umsetzen.“

 

In Wiesbaden erklärte der hessische DPolG-Landesvorsitzende Alexander Glunz: „Wir appellieren an die friedlichen und gemäßigten Kräfte unter den Demonstrationsteilnehmern, sich klar und deutlich von Gewalttätern zu distanzieren und auch keine Kulisse für Krawallmacher zu bieten. Die Einsatzkräfte der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste haben einen Anspruch darauf, nach dem Einsatz wieder unverletzt nach Hause zu ihren Familien zu kommen, zumal deren Belastungen in der Vorweihnachtszeit ohnehin gewaltig sind, etwa der Schutz von Weihnachtsmärkten vor Terror und Gewalt.“

 

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