Schleswig-Holstein

Gleichstellung besser fördern

Der aktuelle Gleichstellungsbericht der Landesregierung zeigt, dass Frauen im öffentlichen Dienst insbesondere in diversen höherwertigen Ämtern und Führungsfunktionen unterrepräsentiert sind. Der dbb s-h spricht sich dafür aus, Frauen durch aktive Ansprache sowie Informations- und Unterstützungsangebote für Bewerbungen auf entsprechende Stellen zu gewinnen.

Es gelte aber auch, hieß es vom dbb Landesbund am 8. März 2024, die Arbeits- und Rahmenbedingungen zu verbessern. Auf die Agenda gehörten die unbefriedigende Praxis der Kinderbetreuung genauso wie die zu hohe Regelarbeitszeit, die im Beamtenbereich 41 Wochenstunden beträgt.

Um positive Effekte im Bewerbungsverhalten zu erreichen, müsse auf die Gründe für Unterrepräsentanzen reagiert werden. Dazu zählten die hohe Beanspruchung für die Care-Arbeit, die häufig Karriereambitionen ausbremse, meistens bei Frauen. Ein weiterer Aspekt sei die Zurückhaltung infolge des Respekts vor den Anforderungen auf höherwertigen Stellen.

Die Vorschläge des dbb s-h – die aktive Bewerbungsförderung sowie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen – wären zielgerichtete Maßnahmen. Hinsichtlich der Arbeitszeit müsse gesehen werden, dass trotz der Modelle zur „Führung in Teilzeit“ häufig der Anspruch an sich selbst bestehe, der mit einer Führungsfunktion häufig verbundenen hohen Belastung mit Vollzeitarbeit zu begegnen. Doch 41 Stunden würden – zurecht – oft als zu viel empfunden.

Ungeachtet dessen müsse in allen Konstellationen gewährleistet sein, dass die Balance zwischen beruflichen und privaten Verpflichtungen nicht beeinträchtigt wird. Wichtig ist dem dbb sh auch, dass eine Geschlechterparität auch mit Blick auf die in der Verfassung verankerte Bestenauslese nicht erzwungen werden kann. Bei Stellenbesetzungsverfahren geht es vielmehr um eine Potentialausschöpfung durch eine Förderung der Chancenwahrnehmung.

Dabei spiele auch das Schleswig-Holsteinische Gleichstellungsgesetz eine wichtige Rolle. Der dbb s-h begrüßt, dass die Regelungen überarbeitet werden sollen, und plädiert für eine Konkretisierung der Rechte der Gleichstellungsbeauftragten, einen sachgerechten Ressourcenbestand sowie eine Harmonisierung der landes- und kommunalrechtlichen Vorschriften.

 

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