Gutachten des dbb Hessen: Besoldung der Polizei verfassungswidrig

„Das vorliegende Gutachten von Ulrich Battis stellt eindeutig fest, dass die Besoldung der Polizeibeamten in Hessen nicht verfassungsgerecht ist.“ Das sagte der Vorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt, am 2. Juni 2017 in Frankfurt. Das Gutachten hebe hervor, dass die Besoldung der hessischen Polizeibeamten gegen das Alimentierungsprinzip, das Leistungsprinzip und den Grundsatz der abgestuften Besoldung verstoße.

Die durch die unzulängliche Einführung der zweigeteilten Laufbahn im hessischen Polizeivollzugsdienst verursachte Situation ziehe dringenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers nach sich, ergänzte der Rechtswissenschaftler Battis bei der Vorstellung des Gutachtens. Entsprechend forderte der dbb Landesvorsitzende Schmitt die Landesregierung auf, dem Gutachten schnell zu folgen. Die Maßstäbe und Ergebnisse der Untersuchung könnten zudem Auswirkungen auf andere Bereiche der Landesverwaltung haben.

 

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