Schleswig-Holstein

Im Einsatz ist Rechtssicherheit erforderlich

Der Bundesgesetzgeber hat das Notfallsanitätergesetz und das Land Schleswig-Holstein das Polizeirecht weiterentwickelt. Der dbb sh begrüßte am 2. März 2021 die verbesserten Regelungen für den Rettungsdienst und die Polizei.

Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter dürfen künftig auch schon vor Eintreffen einer Notärztin oder eines Notarztes am Unfallort eigenverantwortlich bestimmte lebenserhaltende Eingriffe an Patientinnen und Patienten vornehmen, wenn Lebensgefahr besteht oder wesentliche Folgeschäden drohen. Die Neuregelung im Notfallsanitätergesetz schafft mehr Rechtssicherheit in der täglichen Praxis.

Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter profitieren zudem als Tarifbeschäftigte von einer verbesserten Eingruppierung und als Feuerwehrbeamtinnen und -beamte von einer in Schleswig-Holstein erreichten Einführung einer Zulage für die Tätigkeit in der Notfallrettung.

Das Polizeirecht, welches in Schleswig-Holstein nicht in einem eigenen Polizeigesetz, sondern im Landesverwaltungsgesetz "untergebracht" ist, wurde umfassend modernisiert. Unter anderem wurde eine Regelung zum besagten finalen Rettungsschuss aufgenommen. Bislang lag ausgerechnet für den schwersten Grundrechtseingriff keine gesetzliche Regelung vor. Nunmehr ist die Zulässigkeit in absoluten Ausnahmesituationen als letztes Eingriffsmittel zur Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben geregelt.

 

 

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