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Nach dem Tarifabschluss vom 9. Dezember 2023 für die Beschäftigten der Länder steht nun die Übertragung auf die Besoldung und Versorgung im Fokus.

Der BBW – Beamtenbund Tarifunion begrüßt die schnelle Entscheidung der Landesregierung in Baden-Württemberg, das Tarifergebnis systemgerecht und zeitnah auf den Beamten- und Versorgungsbereich zu übertragen. „Jetzt Geld in die Hand zu nehmen ist gut und richtig“, erklärte der BBW-Vorsitzende Kai Rosenberger.

Der Freistaat Bayern wird das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf die bayerischen Beamtinnen und Beamte übertragen. Das hat Finanzminister Albert Füracker zugesichert. Insbesondere gilt das auch für Anwärterinnen und Anwärter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Der Bayerische Beamtenbund wird das kommende Gesetzgebungsverfahren intensiv begleiten.

„Wir werden das Tarifergebnis 1:1 auf die Beamten in Berlin übertragen. Das ist ein Zeichen der Wertschätzung für einen insgesamt starken öffentlichen Dienst“, erklärte Finanzsenator Stefan Evers in Berlin. Der dbb Landeschef Frank Becker erklärte dazu: „Der dbb berlin ist hierüber erfreut und wird sich den notwendigen Gesetzentwurf, der dann noch vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden muss, auch dahingehend anschauen, ob die Ruhestandsbeamten und -beamtinnen entsprechend Berücksichtigung finden.“

In Brandenburg betonte der dbb Landesbund ebenfalls, dass es jetzt wichtig sei, dass der Tarifabschluss auf die Landes- und Kommunalbeamten und auf die betroffenen Pensionäre übertragen wird.

Nach einem Gespräch am 14. Dezember 2023 zwischen dbb Landeschef Olaf Wietschorke mit Finanzsenator Björn Fecker zeigt sich der dbb bremen erfreut: Das Tarifergebnis wird in Bremen 1:1 auf Beamtinnen und Beamte beziehungsweise. Richterinnen und Richter übertragen.

In Hamburg soll die Übertragung zügig beschlossen werden. Ein entsprechender Antrag der Regierungsparteien soll bereits am 20. Dezember 2023 in der Bürgerschaft beraten und beschlossen werden.  Dies geschehen, geht der dbb hamburg davon aus, dass die erste Teilauszahlung der Inflationsausgleichsprämie – wie bei den Tarifbeschäftigten – Ende Januar 2024 erfolgen wird.

In Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung im Koalitionsvertrag festgeschrieben, Tarifabschlüsse zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen übertragen.

Für Niedersachsen teilte der NBB mit, dass man bereits mit dem niedersächsischen Finanzminister einen Termin vereinbart habe, um die inhalts- und wirkungsgleiche Übernahme für die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen möglichst umgehend zu realisieren.

In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung in einem ersten Besoldungsgespräch mit dem DBB NRW zugesichert, dass die Einigung 1:1 auf Beamtinnen und Beamte übertragen wird.  Der 1. Vorsitzende des DBB NRW, Roland Staude: „Die deutliche Ansage und Positionierung der Landesregierung zur 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich sehen wir als wichtiges Zeichen und Ausdruck der Wertschätzung aller Landesbeschäftigten sowie der Lebensleistung der pensionierten Kolleginnen und Kollegen.“ Für weitere Abstimmungen zu Übertragung und Umsetzung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich wurden weitere Gespräche vereinbart.

In Rheinland-Pfalz stellte dbb-Landeschefin Lilli Lenz hinsichtlich der Übertragung auf Besoldung und Versorgung klar: „Das ist von der Landesregierung per Koalitionsvertrag zugesagt. Ein entsprechender Gesetzentwurf muss jetzt schnell vorgelegt werden, damit auch die Beamten und Versorgungsempfänger das ersehnte Zeichen monetärer Wertschätzung bekommen.“

Im Saarland bewertete dbb-Landeschef Ewald Linn die Tarifeinigung unter äußerst schwierigen Rahmenbedingungen als einen Kompromiss ohne Alternative für beide Seiten. Ein Spitzengespräch zur Übertragung des Tarifergebnisses auf Besoldung und Versorgung zwischen der Landesregierung und dem dbb saar ist bereits für den 16. Januar 2024 terminiert.

In Sachsen hat das Kabinett am 12. Dezember 2023 beschlossen, das Tarifergebnis zeitgleiche und systemgerechte auf Besoldung und Versorgung im Land zu übertragen, teilte der SBB mit.

In Sachsen-Anhalt kommentierte der dbb-Landeschef Ulrich Stock: „Nach langem Ringen ist eine faire Einigung erzielt worden. Dazu haben entscheidend die massiven Warnstreiks und Demonstrationen in den letzten Wochen beigetragen.“ Als nächster Schritt müsse dafür Sorge getragen werden, dass die Länder den Tarifabschluss zeitgleich und systemgerecht auf die Landes- und Kommunalbeamten sowie auf die betroffenen Pensionäre übertragen.

Der dbb schleswig-holstein begrüßt ausdrücklich, dass Landesregierung und Landtag in Schleswig-Holstein nach dem Tarifabschluss sehr zügig für Klarheit sorgen: Die Inflationsausgleichsprämie wird in Schleswig-Holstein auf die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen übertragen. Nachdem eine Anhörung im Finanzausschuss am 14. Dezember 2023 unter Beteiligung des dbb sh in einer entsprechenden Beschlussfassung mündete, steht der endgültigen Beschlussfassung durch den Landtag am 15. Dezember nichts mehr im Wege. „Aber erst nach der im nächsten Jahr anstehenden Übertragung der tabellenwirksamen Komponenten können wir eine Bilanz ziehen“, so dbb Landeschef Kai Tellkamp.

In Thüringen ist für den 21. Dezember 2023 ein Gespräch zwischen tbb beamtenbund und tarifunion thüringen und der Landesfinanzministerin angesetzt. Bei der Übertragung des Tarifergebnisses auf Besoldung und Versorgung wird der tbb auf die Berücksichtigung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation drängen.

Hessen ist nicht Teil der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), dort finden Anfang 2024 wieder Tarifverhandlungen statt.

 

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