Thüringen

Innenausschuss gegen Modernisierung des öffentlichen Dienstes

Der Innenausschuss des Thüringer Landtags hat überraschend den Gesetzentwurf zur zeitgemäßen Ausgestaltung des Beamtendienstrechts abgelehnt. In Zeiten des Fachkräftemangels wäre die endgültige Ablehnung des Gesetzentwurfes durch den Thüringer Landtag ein fatales Signal, hieß es vom tbb.

Der abgelehnte Gesetzentwurf sieht neben Änderungen im Bereich der Polizei wichtige Änderungen vor, die unter anderem Erleichterungen bei der Anerkennung der Laufbahnbefähigung, Urlaub zum Erwerb der laufbahnrechtlichen Zugangsvoraussetzungen oder den Wechsel in eine andere (höhere) Laufbahn erleichtern würde. Nach bislang geltendem Recht müssen Beamtinnen und Beamte, die innerhalb oder außerhalb ihres Dienstverhältnisses eine neue Laufbahn einschlagen wollen und dafür einen neuen Vorbereitungsdienst und eine neue Probezeit ableisten müssen, sich vorher aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit entlassen lassen.

Der Entwurf enthält auch notwendige Änderungen in Bezug auf das „Stechuhr-Urteil“ des BAG sowie notwendige laufbahnrechtliche Regelungen zur Fachkräftegewinnung für die Arbeit in den Kommunen. Auch regelt der Entwurf Anreize für den öffentlichen Arbeitgeber, eigene Ausbildungskapazitäten zu schaffen. Eine Notwendigkeit, um endlich den letzten Platz beim Vergleich der Ausbildungsquote der Länder zu verlassen.

Gewerkschaftliche und kommunale Spitzenverbände hatten gemeinsam mit den Vertretern der Ressorts über Monate Anforderungen für die Modernisierung des öffentlichen Dienstes erarbeitet und den Gesetzentwurf überwiegend im Konsens begleitet. Für den tbb ist es daher absolut unverständlich, warum die Abgeordneten im Innenausschuss dagegen stimmten. Nun hoffe man, dass die Abgeordneten des Thüringer Landtags entgegen des Votums des Innenausschusses für den Gesetzentwurf abstimmen.

 

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