Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

Investitionen in Kontrolleinheiten des Zolls notwendig

Der BDZ hat den Umgang der Generalzolldirektion mit den Kontrolleinheiten des Zoll gerügt. Dort habe man versäumt, für Personalzuwachs zu sorgen und verteile nun die verfügbaren Stellen nach „in Eigenregie ermittelten“ Bedarfen.

„Die Gesamtressource bleibt dabei selbstverständlich unverändert – denn warum sollte sich die Anzahl der Einsatzkräfte auch ändern, wenn man es verwaltungsseitig jahrelang versäumt hat, die eigentliche Schwachstelle beim Kampf gegen Schmuggel hochsteuerbarer und gefälschter Waren oder Rauschgift auf die politische Agenda zu setzen? Im Ergebnis werden bei der geplanten Personalverteilung die im Verhältnis personalstarken Kontrolleinheiten der Ostgrenze einem Personalaufwuchs der Kontrolleinheiten im Westen Rechnung tragen müssen. Für den BDZ ist diese Vorgehensweise der Ausdruck der jahrelangen Vernachlässigung des Personalaufwuchses bei den Kontrolleinheiten des Zolls“, teilte die Gewerkschaft am 28. Oktober 2022 mit.

Die Kontrolleinheiten des Zolls würden einen wesentlichen gesetzlichen Auftrag als Bestandteil der deutschen Sicherheitsarchitektur und der Einnahmeverwaltung des Bundes erfüllen. Diesen Herausfordernden stehe ein seit Jahren stagnierender und in Teilen alternder Personalkörper entgegen. Der bundesweite Personalbedarf für die Kontrolleinheiten Grenznaher Raum (KEG) sei derzeit auf etwa 1.100 Arbeitskräfte und für die Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV) auf ca. 1.400 Vollzugsbedienstete budgetiert. „Zur Neuberechnung des sogenannten risikoorientierten Einsatzes der verfügbaren Stellen der KEGen und KEVen greift man erneut in die Trickkiste von Risikoindikatoren und Einflussgrößen, um die in Eigenregie ermittelten Bedarfe der jeweiligen KEGen und KEVen neu zu sortieren“, kritiserte der BDZ.

 

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