Mecklenburg-Vorpommern

Justiz bleibt beim „Pakt für Sicherheit“ außen vor

Als Teil des „Paktes für Sicherheit“ der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern soll auch die Verordnung für Erschwerniszulagen geändert werden. Der dbb Landesbund hat kritisiert, dass der Justiz-Bereich dabei bisher nicht berücksichtigt wird.

Im Gespräch mit Finanzminister Mathias Brodkorb am 20. November 2018 hob dbb Landeschef Dietmar Knecht die Erhöhung bisheriger Zulagen positiv hervor, konkret die Erhöhung der Wechselschichtzulage von 51,13 Euro auf 150,00 Euro und die Erhöhung der Zulage für Beamtinnen und Beamte in den Spezialeinheiten (SE-Zulage) von 153,93 Euro auf 300,00 Euro. „Auch die Schaffung völlig neuer Zulagen beispielsweise bei Spezialkräften und Hundeführern wird in den Revieren sehr positiv aufgenommen. Mit alldem ist ein wichtiger Schritt zur Aufwertung der Inneren Sicherheit und für das Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger getan. Gleichzeitig wird das Interesse junger Leute geweckt, sich für einen Job bei der Polizei zu entscheiden“, so Knecht. Allerdings blieben auch hier Fragen hinsichtlich der Dynamisierung, der Ruhegehaltsfähigkeit und der Definition weiterer Erschwernisse offen.

Völlig unterzugehen scheine dagegen der Allgemeine Vollzugsdienst in den Justizvollzugsanstalten, bemängelte Knecht. Dort werde in der Regel ebenfalls in Wechselschicht gearbeitet und die dort tätigen Kolleginnen und Kollegen seien für die Gewährleistung der Sicherheit elementar wichtig. Ihnen stehe nach Meinung des dbb m-v ebenfalls eine Erhöhung der Wechselschichtzulage zu. „Das gebietet schon der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel III unseres Grundgesetzes. Wir gehen davon aus, dass das Justizministerium als das zuständige Ministerium dieses Problem in seiner Stellungnahme ebenfalls anspricht, um das Finanzministerium zu einer anderen Haltung zu bewegen“, betonte der dbb Landesvorsitzende.

Verhandlungsbereit zeigte sich der Minister dagegen bei der Honorierung von Erschwernissen bei den Feuerwehren und der Einführung einer Notfallsanitäterzulage, wie zum Beispiel in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bereits geschehen. Knecht: „Wir freuen uns für alle, die ab dem 1. Januar 2019 von den Verbesserungen profitieren, sehen uns aber auch in der Pflicht, den Prozess weiterer Anreize bis hin zu einer möglichen Neuordnung aller Erschwernisse im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen weiterzugehen. Eine erste Möglichkeit gibt es bereits in Kürze, wenn es nach einer erfolgreichen Tarifrunde mit den Ländern 2019 um die anschließende Besoldungsübertragung geht.“

 

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